Bislang hat sich "Ach Du lieber Darwin" bezüglich eines Kommentars zur öffentlichen Vorstellung des spektakulären Primatenfundes "Darwinius masillae", aka "Tante Ida" zurückgehalten, obwohl ich zwischenzeitlich sogar überlegte, dieses Angebot in "Ach Du lieber Darwinius" umzubenennen. Nachdem nun der Medien-Hype etwas verraucht ist, erscheint es vielleicht möglich, einen anderen, bislang unkommentierten Aspekt aufzugreifen, nämlich die Frage, wie es um die rechtliche Situation sowie die Ankaufsethik rund um "Tante Ida" bestellt ist.
Abb. 1: so könnte "Tante Ida" ausgesehen haben. aus Originalartikel in PloS One, Fig. S6, Zeichnung von Bogdan Bocianowski, siehe hier.
Die bisherige Diskussion
Darwinius masillae ist unzweifelhaft ein spektakuläres wissenschaftliches Objekt von herausragender Qualität, welches umfassende neue Erkenntnisse bezüglich eozäner Primaten sowie deren Abstammung liefert und weiter liefern wird. Die Erhaltung, auch mit Mageninhalt, sowie Haar- und Weichteil-Umrissen ist sensationell. Darwinius ist wahrscheinlich ein basaler lemurenartiger früher Primate (Feuchtnasenaffe), dem allerdings einige Merkmale für echte Lemuren fehlen und der möglicherweise einige Merkmale zeigt, die sich dann bei Trockennasenaffen, zu denen biologisch auch der Mensch gehört, durchgesetzt haben. Ob Darwinius damit ein mosaikartiges Bindeglied zwischen echten Affen und Halbaffen (Trockennasen- und Feuchtnasenaffen) darstellt, ist umstritten, aber das wird die weitere Forschung stimulieren. Wunderbar. Auch wenn "Tante Ida" also selbstverständlich kein Missing Link zwischen Affen und Mensch ist, wie dies in vielen Medienberichten behauptet wurde, ist sie doch ein Objekt, zu dem man das Osloer Museum einerseits beglückwünschen darf, und andererseits glücklich sein kann, dass es sich in einem öffentlich getragenen Museum und damit im Zugangsbereich der Wissenschaft befindet. Die annähernd komplette, hervorragende Erhaltung macht es auf alle Fälle nicht nur zu einem Highlight der Paläontologie, sondern auch zu einem wissenschaftlichen und damit kulturellen Gut höchsten Ranges.
(Abbildung 2: Platte A, Darwinius masillae n.gen. n.sp., Messel, Mittleres Eozän (aus Originalartikel in PloS One, Fig. 1, links, siehe hier.)
Jedoch war auch aus meiner Sicht der Medienhype rund um die Vorstellung des Fossils eher unglücklich. Dass auch Trommeln zum Wissenschaftsgeschäft gehört, ist selbstverständlich unstrittig. Aber dass selbst einige der wissenschaftlichen Bearbeitet Darwinius als "8. Weltwunder", als "Rosetta Stone", als „heiligen Gral der Wissenschaft“ bezeichneten, ist zumindest fragwürdig. Auch das Procedere der Veröffentlichung gab teilweise Anlass zur Kritik. Aber diese Diskussion wurde bereits intensiv in Medien und Blogs geführt und soll hier nicht wiederholt werden. Sie kann für Interessierte hier auszugsweise nachgelesen werden:
SCIENCE Magazine, Daily News, 15.5.09: World’s Most Overhyped Science Headline (siehe hier)
NATURE Magazine, 19.5.09: Reunion of fossil halves splits scientists (siehe hier)
The Guardian, 19.5.09: Deal in Hamburg bar led scientist to Ida fossil, the 'eighth wonder of the world' (siehe hier)
DER SPIEGEL, 19.5.09: Forscher finden frühen Ahnen von Affe und Mensch (siehe hier)
Discovermagazine Blogs, 20.5.09: Does Darwinius exist? (siehe hier)
PloS One, 21.5.09: Steps taken to meet the requirements of the ICZN to make Darwinius masillae nomenclaturally available (siehe hier)
Süddeutsche Zeitung, 21.5.09: Viel Rummel um ein Urzeit-Äffchen (siehe hier)
Stuttgarter Zeitung, 21.5.09: Kritik an Präsentation eines Affenfossils (siehe hier)
The Sunday Times, 24.5.09: Origin of the Specious. Ida the fossil was hailed as the ‘missing link’ in our evolution. Don’t believe the hype (siehe hier)
Neue Zürcher Zeitung, 27.5.09: Ein fossiler Affe als TV-Star (siehe hier)
NATURE, 28.5.09: Media frenzy. A hyped-up fossil find highlights the potential dangers of publicity machines. (siehe hier)
SCIENCE Magazine, 29.5.09: Celebrity Fossil Primate: Missing Link or Weak Link? (siehe hier)
ZEIT online und Tagesspiegel vom 15.6.09: Ist Ida nicht unser Vorfahr? (siehe hier)
Originalartikel "Jens L. Franzen, Philip D. Gingerich, Jörg Habersetzer, Jørn H. Hurum, Wighart von Koenigswald, B. Holly Smith (2009) Complete Primate Skeleton from the Middle Eocene of Messel in Germany: Morphology and Paleobiology" PLoS ONE 4(5): e5723. doi:10.1371/journal.pone.0005723 ( siehe hier)
Das eigentliche Problem: Die unklare Fundgeschichte
Die generelle Fundsituation und die Fundumstände wurden bisher nur randlich von den Medien gestreift. Der nach wie vor geheim gehaltene Finder und das lange Verschwinden des Fossils in einer privaten Schublade wurden medienwirksam als spannende, marketingfördernde Details dargestellt. Mir erscheint vieles jedoch zumindest fragwürdig und möglicherweise auch rechtlich bedenklich.
Aber halten wir erst einmal fest:
- Die Paläontologie ist darauf angewiesen, wissenschaftlich bedeutsame Funde auch bearbeiten zu können. Allerdings hat sie zu wenig personelle und finanzielle Ressourcen, um hier nicht auch auf Material privater Sammler zurückgreifen zu müssen. Erfreulicherweise gibt viele verantwortungsvolle Sammler, die auch derartige Funde direkt der Wissenschaft melden und die auch die Fundgeschichte und die Fundeinzelheiten dokumentieren. Viele Grabungen sind aus finanziellen Gründen tatsächlich nur mit Hobbysammlern durchzuführen, ob man dies nun für richtig hält oder nicht.
- Sammeln als Hobby hat viele zur Wissenschaft geführt oder zumindest ein lebenslanges Interesse an Wissenschaft geweckt. Das ist sehr positiv. Allerdings kann man sich durchaus fragen, ob es noch in unsere heutige Zeit passt, seinen kompletten Lebensunterhalt durch das Sammeln, Kaufen und Verkaufen von Fossilien zu bestreiten. Dies könnte man als eine Jäger- und Sammlermentalität ansehen, welche in der heutigen Zeit zumindest teilweise fragwürdig erscheinen mag. Aber auch unter den professionellen Sammlern gibt es viele, die wissenschaftlich interessante Stücke direkt nach ihrem Auftauchen der Wissenschaft zugänglich machen, zu einem Vorzugspreis anbieten oder auch, ohne dass rechtliche Regelungen vorlägen, direkt überlassen. Aber es gibt eben leider auch die Händler, die alles zu möglichst viel Geld machen wollen. Naturobjekte sind meines Erachtens auch nicht mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturobjekten vergleichbar, denn letztere sind von Menschenhand geschaffen, oft sogar mit dem Ziel gekauft zu werden und deshalb ggf. auch handelbar (archäologische Objekte sind davon schon wegen der "Zeitverschiebung" auszunehmen, denn sie wurden nicht mit dem Ziel erstellt, heute gehandelt zu werden). Paläontologische Naturobjekte sind eben nicht von Menschenhand erstellt, sie ähneln eher der Nutzung von wilden Natursubstanzen und Naturprodukten. Nicht generell verwerflich, jedoch müssen klare juristisch verbindliche Regularien vorhanden sein, dies gilt für die Pharmazeutische Industrie genauso wie für die Fischerei.
- In Deutschland sind die Bundesländer für etwaige Regelungen zum Fossilschutz zuständig. Manche Länder, wie Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg haben Fossilschutzgesetze, andere, wie Bayern haben keine Regelungen, Hessen hat ein Denkmalschutzgesetz, aber kein sog. „Schatzregal“.
- Ohne Fossilschutzgesetz bzw. ohne Schatzregal wird oft die BGB-Regelung angewandt. Fossilien gehören danach gemäß der BGB-Schatzfundregelung je zur Hälfte dem Grundbesitzer und dem Finder (sog. Hadrianische Teilung, siehe hier ). Bei direkt aus dem "Boden" (d.h. Gesteinsgrund) gewonnenen Material (was für Fossilien ja in der Regel gilt) wird in Bayern die Grundbesitzerregelung angewandt. Danach gehört ein gefundenes Fossil komplett dem Besitzer des Grundes, in dem es gefunden wurde.
Ein Meteoritenfund hingegen, da sprichwörtlich vom Himmel gefallen, gehört gemäß BGB-Schatzfundregelung in der Regel hingegen zur Hälfte dem Besitzer des Fundgrundes und dem Finder (so etwa angewandt beim spektakulären Meteoritenfund Neuschwanstein I und II, Neuschwanstein III wurde hingegen als „herrenlos“ dem Finder zugesprochen. (siehe auch hier ) - Schatzregalien sind Ländersache und ersetzen die BGB-Regelung. Besitzt ein Land ein Schatzregal wird "herrenloses", d.h. bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Kulturgut mit seinem Auffinden Eigentum des Staates, wenn es von besonderem wissenschaftlichen Wert ist, ohne dass dazu ein weiterer Übertragungsakt notwendig ist (siehe hier ). Aber eine derartige Regelung gibt es in Bayern oder Hessen nicht. Hessen hat jedoch Regelungen zum Schutz von Bodendenkmälern (siehe hier)
- Auf nationaler Ebene gibt es die Möglichkeit, Objekte gemäß dem Kulturgutschutzgesetz als Nationales Kulturgut auszuweisen. Dies ist auch auf herausragende, wissenschaftlich bedeutsame Fossilfunde anwendbar, muss allerdings aktiv beantragt werden. So ist etwa das Archaeopteryx-Exemplar der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns als Nationales Kulturgut anerkannt. Dieses Exemplar wurde von einem Steinbruchbesitzer zu einem Vorzugspreis an den Bayerischen Staat verkauft. Die Beantragung zur Auszeichnung als Nationales Kulturgut muss über das zuständige Bundesland – dies ist jeweils das Land, in welchem sich das Objekt zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet - vorgenommen werden. Ein als nationales Kulturgut ausgewiesenes Objekt kann sich übrigens auch in Privatbesitz befinden und auch verkauft werden, ggf. sogar ins Ausland, der Verkauf ist jedoch zustimmungspflichtig. Übrigens wurden die Regelungen für Nationale Kulturgüter 2008 gestärkt, so wurden mit dem Gesetz auch die Zugriffsmöglichkeiten auf Gegenstände, die vermutlich illegal aus einem Vertragsstaat ausgeführt wurden, verbessert (siehe hier)
- Die Grube befand sich früher im Besitz der Fa. YTONG.
- Der Tagebau auf Ölschiefer wurde seit den späten 60er Jahren sukzessive, im Dezember 1971 komplett eingestellt, seit August 1971 gab es Pläne zur Errichtung einer Mülldeponie.
- Die Fa YTONG hat für alle Stücke, die in der Zeit von 1970-1974 gefunden wurden, den Sammlern gegenüber auf die Geltendmachung ihres Eigentumsanteils schriftlich verzichtet.
- Nach 1974 war das Sammeln jedoch ebenfalls nicht „freigegeben“. Freigegeben war es tatsächlich nie, schon nach Bergrecht ist dies nicht möglich. So hat auch die FA YTONG selbst lange versucht, Raubgräber direkt oder über die Polizei zu fassen, bis sie schließlich mehr oder weniger resigniert hatte. Meiner Erinnerung nach war die Grube eingezäunt, Schilder "Sammeln verboten" waren aufgestellt und selbst Amateure (sowie selbstverständlich auch gewerbliche Händler) durften nicht mehr auf das Gelände. Der zuständige Betreiber war offensichtlich damals bereits der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
- Wegen der Entscheidung zur Errichtung einer Mülldeponie gab es jedoch Notgrabungen durch verschiedene staatliche bzw. staatlich geförderte Institutionen. In dieser sogenannten Notgrabungszeit ging es darum, möglichst viele Fossilien zu retten und zu bergen. Es gab eine Richtlinie, dass alles, was von öffentlichem Interesse ist, abzugeben sei. Zwar fanden sogar Polizeirazzien in der Grube statt, und es gab auch Prozesse gegen Fossilhändler, allerdings meinte die FAZ vom 21.5.09 "Um die Richtlinie, dass alles, was von öffentlichem Interesse ist, abzugeben sei, kümmerte sich damals niemand" (siehe hier)
- Die Einrichtung als Mülldeponie konnte dank vehementer Proteste sowie insbesondere des Einsatzes des damaligen hessischen Umweltministers Joschka Fischer, durch die rot-grüne Landesregierung Anfang der 90er Jahre verhindert werden.
- Im Jahre 1991 übernahm das Land Hessen für 32,6 Millionen Mark „Entschädigung“ die Grube vom „Zweckverband Abfallverwertung Südhessen“ und stellte sie unter Schutz.
- Seit 8. Dezember 1995 ist die Grube Messel als UNESCO Weltnaturerbe ausgewiesen.
- Am 22. April 1997 erließ das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Regelung zur Weitergabe von Fossilien aus der Grube Messel (StAnz 19/1997, S. 1415). Hier wird u.a. erklärt, dass die YTONG Südwest GmbH mit Schreiben vom 1. April 1997 auf alle Ansprüche an Fossilien verzichtet hat.
Nun zurück zu Darwinius aka „Tante Ida“ und den Fundangaben:
- "Tante Ida" wurde nach Angaben in der Original-Publikation 1983 gefunden. Dies ist im Einzelnen nicht nachprüfbar, aber auch 1983 galt die Regelung, dass alles, was von öffentlichem Interesse ist, abzugeben sei.
- Sicher ist, dass Platte A und Platte B Teile ein und desselben Tiers sind, denn Platte B ist eine Spaltseite von Platte A. Darwinius war ja in einer Messeler Ölschieferplatte eingebettet. Diese Platte wurden gespalten. Darwinius wurde durch das Spalten sozusagen auf zwei Gesteinsplatten (allerdings ungleichmäßig) verteilt. Das Hauptstück auf der einen Spaltplatte ist nun am Osloer Naturkundemuseum, einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gelandet, das andere Stück befindet sich in einem Privatmuseum in Wyoming, nämlich dem den Paläontologen zwischenzeitlich gut bekannten Wyoming Dinosaur Center im Örtchen Thermopolis, zu welchem auch der 10. Archaeopteryx-Fund geflattert ist. Auch dies ist wissenschaftlich bedenklich, wenn auch immer wieder mal vorkommend: das Belegstück (wissenschaftlich das sog. Typusmaterial) wird also für diese neue Art nicht gemeinsam aufbewahrt, sondern ist sogar über Kontinente verteilt, und ein Teil befindet sich eben an einem Privatmuseum, welches das Objekt auch weiterverkaufen kann und der Wissenschaft entziehen kann.
- Die Finder, darunter ein sog. Unbekannter aus Hamburg sowie der bekannte Fossilienhändler Dr. Thomas Perner, waren laut Zeitungsberichten gemeinsam unterwegs (siehe hier). Laut BILD-Zeitung meinte er dazu: "Man wusste nie genau, wie lange noch Zeit für Notbergungen war, bevor der Müll kommt. Wie gut die Funde waren, sah man erst später" (siehe hier). Der Spiegel gibt in seiner Print-Ausgabe 22/2009 (siehe auch hier) folgende Aussage von Perner wieder: "Zwei Wochen lang wurde nur Dreck weggeschaufelt. Dann stieß der Entdecker auf eine weiche Schieferplatte, die sich mit einem langen Messer leicht spalten ließ. Darin steckte der versteinerte Vorfahr von Affen und Menschen." Ob Perner nur „dabei gewesen“ ist oder auch Co-gräber war, ist unklar. Unter Sammlern war es üblich, dass man die „besseren“ Stücke teilte, wenn gemeinsam in einem Messeler Schieferloch gegraben wurde. Dies ist für die Wissenschaft sehr bedauerlich. Dieses übliche Vorgehen vorausgesetzt, hätte dann der Hamburger die Ölschieferplatte aufgespalten, denn dem Spalter stand mit seiner schwierigen Aufgabe die „bessere“ Seite zu, Dem Co-Gräber gehört traditionell die „schlechtere“. Die schlechtere Seite wurde dann "aufgehübscht", also mit gefälschten Teilen ergänzt und an den bekannten Schweizer Fossilien-"Liebhaber" Dr. Bernhard Pohl verkauft, der in Wyoming das genannte Privatmuseum betreibt, in dem auch diese Platte B gelandet ist. Dieser Verkauf fand angeblich 1991 statt.
Abbildung 4: Gegenplatte B, Darwinius masillae n.gen. n.sp., Messel, Mittleres Eozän (aus Originalartikel in PloS One, Fig. 1, rechts, siehe hier.). Dieses Platte befindet sich an einem Privatmuseum in Thermopolis, Wyoming, vgl. Text. Nur die gestrichelt umgrenzten Teile gehören zum Fossil, der Rest wurde mit Kunstoffteilen gefälscht. Die Fälschung geschah offensichtlich unter Benutzung der Platte A als Vorlage, was bedeutet, dass beide Platten nicht sofort getrennt wurden, sondern erst einmal zusammenblieben und von einem Spezialisten präpariert und "ergänzt" wurden. - War es ein Zufall, dass Platte B angeblich vor 1992 verkauft wurde? 1992 ist ein wichtiges Datum in Sachen Ausweisung als Nationales Kulturgut. Hier wurde nämlich die sog. EWG-Verordnung 3911/92 vom 9.12.1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern veröffentlicht. Grabungs- und Schatzfunde können rechtmäßig danach nur gehandelt werden, sofern "die nach den am Fundort gültigen Vorschriften gemeldet" sind. Außerdem gilt, dass sie "erst nach ihrer Freigabe durch die zuständige Behörde in den Handel gebracht werden dürfen". (siehe hier)
- Interessant auch, dass die bessere Platte, die derart lange bei dem Unbekannten schlummerte dann 2007 nach Oslo verkauft wurde, denn beginnend mit 26. April 2007 wurden die Rückgabemöglichkeiten für auch außerhalb der EU gelandeten Kulturgutobjekte geregelt. (siehe hier)
Die Protagonisten - alte Bekannte?
Jörn Hurum, der "Tante Ida" für das Osloer Naturkundemuseum gekauft hat, ist bekannt für spektakuläre Funde sowie für deren entsprechende medienwirksame Ankündigung. So fand er 2006 das "Urzeitmonster schlechthin", einen offensichtlich sehr großen Meeressaurier aus der Gruppe der Pliosaurier, der das "schrecklichste Tier welches je in den Ozeanen schwamm" gewesen sein soll. Ähnlich wie bei Darwinius wurde vom History Channel eine Fernsehsendung namens "Predator X" produziert. 2008 gab es offensichtlich weitere Funde. "Predator X" besteht angeblich aus 20.000 Knochenfragmenten. Außer einem "Preliminary Account" für eine Tagung scheint bis jetzt allerdings noch keine wissenschaftliche Beschreibung vorzuliegen. Derzeit wurden erneut Pressemeldungen zum „Monster“ gestreut. Darin wird jedoch auch klar, dass die ursprünglich angenommene Größe aufgrund der mäßigen Erhaltung nicht exakt bestimmt werden kann („It's not complete enough to say it's really bigger than 15 metres“ (siehe hier, vom 17.3.2009).
Übrigens: ein älterer Fund, das „Monster von Aramberri ist ebenfalls ein Pliosaurier und wurde 2003 in Mexiko gefunden. Es ist ein fragmentarisch erhaltenes Jungtier und misst vermutlich zwischen 15-18 Meter, ein ausgewachsenes Tier dürfte 20-25 Meter lang gewesen sein, was die Aussage zu "Predator X" doch wieder relativiert. (siehe hier)
Dr. Thomas Perner ist ein bekannter Fossilhändler für spektakuläre Objekte, Sitz in Bad Homburg.
Dr. Burkhardt Pohl, Veterinärmediziner, Fossilsammler und Besitzer des Wyoming Dinosaur Center, einem Museum in dem 3500-Seelen-Nest Thermopolis, Wyoming, spielte eine maßgebliche Rolle beim "Davonflattern" des 10. Archaeopteryx-Exemplars in eben dieses Museum (siehe oben). Auch hier soll das aus Bayern stammende Stück jahrelang bei einem Sammler gelegen haben, bis es von einem Unbekannten als Dauerleihgabe an das Thermopolis-Museum gegeben wurde. Das wissenschaftlich überaus bedeutsame Stück wurde im SCIENCE-Magazin publiziert, einer der Autoren war B. Pohl. Damals gab es große Kritik aus der Wissenschaftler-Community, weil das renommierte SCIENCE-Magazine ein derart wichtiges Stück publizierte, obwohl es sich in einem Privatmuseum befindet und damit nicht zwingend dauerhaft der Wissenschaft zugänglich bleibt (siehe hier). Auch wurde kritisiert, dass dieses Stück nicht als Nationales Kulturgut ausgezeichnet wurde und wie es überhaupt geschehen konnte, dass es bis in die USA geflattert ist (siehe auch unten).
Wissenschaftler des Senckenberg-Museums in Frankfurt am Main waren sowohl bei Archaeopteryx 10 als auch bei Darwinius beteiligt. In beiden Fällen erfolgte die wissenschaftliche Bearbeitung unter hoher Geheimhaltung am Senckenberg, in beiden Fällen gab es auch Ankaufspläne durch das Senckenberg-Museum, die aber gescheitert sind (siehe hier sowie hier). Das Senckenberg bedauert zu Recht, den genauen Fundpunkt sowie den Finder nicht zu kennen, über den sich der Fossilhändler Dr. Perner beharrlich ausschweigt. Dazu schrieb der „Rhein-Main Extra Tipp“ am 7.6.09 folgendes: „ Für die Wissenschaftler des Frankfurter Senckenberg-Instituts ist das ein Rückschlag. "Es wäre gut, wenn wir den genauen Fundort kennen würden", erklärt Dr. Jörg Habersetzer, der zu dem Forscherteam gehört, das Ida untersucht hat: "Aber leider haben wir uns an Perner die Zähne ausgebissen. Er schweigt." Der „Extra Tipp“ sucht nun sogar Hinweise auf den Finder (siehe hier). Vielleicht sollte sich "Extra Tipp" mit dem National Geographic-Fotografen Johnatan Blair treffen, der "Darwinius" wohl bereits vor 10 Jahren beim Finder gesehen hat, welcher sich aber nicht namentlich vorstellte, aber vermutlich ein Zahnarzt war, so berichtet zumindest der Guardian am 22.5.09 (siehe hier)
Das Land Hessen: Die ZEIT schrieb am 20.4.2006 zu Archaeopteryx 10 (siehe hier): "Die Rechtslage ist verzwickt. Bayern fehlt ein Fossilschutzgesetz, und Anträge an den Bund, um ein Objekt als nationales Kulturgut zu deklarieren, können nur vom Bundesland beantragt werden, in dem sich das fragliche Stück befindet. Das wäre im Moment Hessen. Denn das Fossil liegt derzeit im Frankfurter Senckenberg Museum. Doch Hessen hat vor dem Reimport nach Deutschland verbindlich garantiert, dass dieser Archaeopteryx nach der Untersuchung Deutschland wieder verlassen darf. »Gut gemeint, um die Bearbeitung durch hessische Wissenschaftler zu ermöglichen«, sagt Leinfelder, »aber doch zu kurz gedacht.«" Eine ähnliche Situation scheint nun auch mit Darwinius vorzuliegen. Wiederum könnten Unbedenklichkeitserklärungen abgegeben worden sein und offensichtlich wurde "Tante Ida" wiederum nicht als Nationales Kulturgut beantragt. Auch hat der Erlass des Hessischen Wissenschaftsministeriums vom April 1997 (siehe oben) eher Missverständnisse und "Ausredemöglichkeiten" für Fossilsammler produziert als die Grube Messel wirklich zu schützen bzw. für die Wissenschaft zu reservieren.
Neu auf der Bühne ist das Osloer Museum: Es ist nicht direkt verständlich, wie das Osloer Museum für Naturkunde ein offensichtlich zuerst einmal entgegen den Bestimmungen unterschlagenes Stück aufgekauft hat und wie sich auch noch der Händler Dr. Perner damit brüstet, dies vermittelt zu haben. Ob das Land Hessen hier eine Unbedenklichkeitsbestätigung hinsichtlich Eigentumsvorbehalten ausgestellt hat, ist offen, aber nur dann wäre nach meiner Einschätzung der Ankauf legal korrekt.
FAZIT: Darwinius hätte ohne weiteres als Nationales Kulturgut deklariert werden können, das hätte auch den beteiligten Wissenschaftlern sowie dem Hessischen Wissenschaftsministerium (sofern es denn überhaupt involviert war) bekannt gewesen sein müssen. Statt dessen wählte man ohne Not einen anderen Weg, unter Berufung auf den (aufgegebenen) Eigentumsanspruch der Fa. Ytong. Ob evtl. rechtliche Ansprüche bzw. Bedenken des Landes Hessen geprüft wurden, ist nicht erkenntlich. Ungeachtet all dessen hätte Darwinius, bei einer Unbedenklichkeitserklärung durch das Land Hessen, möglicherweise in einer konzertierten Aktion öffentlich-rechtlicher Museen angekauft werden können.
Es ist aber nun mal so gelaufen wie es gelaufen ist. Zwar könnte das Land Hessen auch heute noch beantragen, Darwinius als nationales Kulturgut auszuweisen (falls es nicht schon, wie bei Archaeopteryx 10 eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt hat), womit Deutschland an Norwegen auf diplomatischem Wege Rückführung beantragen könnte, aber dies erscheint kaum machbar und würde auch die gute wissenschaftliche Zusammenarbeit öffentlich-rechtlicher europäischer Naturkundemuseen beeinträchtigen. Immerhin ist ja zumindest die „bessere“ Hälfte nun an einem öffentlichen Museum gelandet, wenn auch wohl auf fragwürdigen Wegen.
Als direkte Konsequenz erscheint mir aber ein besserer Ankaufs- und Publikationsethos, an welches sich alle öffentlich-rechtlichen Naturkundemuseen halten, dringend notwendig. Um die Kritik der Society of Vertebrate Paleontology an der Publikation des in Privatbesitz befindlichen Archaeopteryx 10 aufzugreifen und weiterzuführen, sollten derart spektakuläre Funde auch meiner Einschätzung nach nur noch wissenschaftlich bearbeitet werden, wenn keine bedenklichen Kompromisse dazu eingegangen werden müssen. Insbesondere sollte deshalb bei Neuankäufen, aber auch bei Schenkungen oder Dauerleihgaben ein lückenloser Herkunftsnachweis vorhanden und das Stück der wissenschaftlichen Welt auch weiterhin ohne Einschränkungsmöglichkeit zugänglich sein. Dies ist in einem Privatmuseum in der Regel nicht gegeben, dort können Objekte jederzeit weiterverkauft bzw. der Zugang verweigert werden. Hier ist öffentlichen Sammlungen unbedingt der Vorzug zu geben, die dann allerdings auch die Pflicht haben, die Objekte für die Nachwelt dauerhaft zu bewahren, zu pflegen, zu beforschen und auch anderen Wissenschaftlern zur Verfügung zu stellen. Nur so kann der Sumpf der Selbstbedienungsraubgräber hoffentlich ausgetrocknet werden. Das Argument, dass dann alle Objekte zu Liebhabern in den Untergrund gehen würden, ist ein "Totschlagargument", welches nicht immer gebetsmühlenartig ins Feld geführt werden sollte. Fossilsammler, die mit Genehmigung sammeln, werden mit einer klaren rechtlichen Regelung nicht nur keine Probleme haben, sondern diese schützt sie vor unlauteren Kollegen.
Die Museen können dies aber nicht alleine nur über einen freiwillige Verhaltenscodex regeln. Die Widerspruch, spektakuläre Funde wissenschaftlich bearbeiten zu sollen und zu wollen, dabei aber die wissenschaftlichen Spielregeln zu beachten, ist nur dann auflösbar, wenn rechtliche Regelungen zur Seite stehen. Insbesondere sehe ich daher die Zeit nun als überreif an, vorhandene rechtliche Möglichkeiten, wie etwa die Einstufung als Nationales Kulturgut in Zukunft voll auszuschöpfen und, wo nicht vorhanden, endlich Fossilschutzgesetze einzurichten. Andere Länder der EU sind uns hier in der Regel weit voraus. Fossilschutz hat nichts mit Enteignung zu tun, sondern es gilt, zu unser aller Wohl und Zukunft das wertvolle Gedächtnis der Erde wissenschaftlich auswerten zu können. Fossilien, insbesondere einzigartige Stücke können deshalb keine vogelfreie Verfügungsmasse sein, an der man sich auch noch illegal umfassend bereichern kann. Um diesen wissenschaftlichen Schatz zu sichern, benötigen wir Schatzregalien oder andere Fossilschutzregelungen. In welchem Ort oder in welchem Land die wissenschaftlich wertvollen Funde letztendlich landen, ist aus wissenschaftlicher Sicht eher zweitrangig, wenn sie nur dauerhaft und sicher aufbewahrt und gut gepflegt werden, sowie der Wissenschaft auch in Zukunft öffentlich und global dauerhaft zugänglich gemacht werden.
Die Erforschung unserer Herkunft, aber auch unseres Zukunftswegs sollte uns solche Regelungen nicht nur im Darwin-Jahr, sondern auch dauerhaft Wert sein.
(Prof. Dr. Reinhold Leinfelder ist Geologie und Paläontologe, Generaldirektor des Museums für Naturkunde Berlin und Vorsitzender des Konsortiums "Deutsche Naturwissenschaftliche Forschungssammlungen")
Vorsorglich sei erwähnt, dass der Autor kein Jurist ist und deshalb zu juristischen Fragestellungen keine verbindlichen Aussagen machen kann.
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Fossilien - das Weltkulturerbe schlechthin.-
Ein Artikel zur wissenschaftlichen Bedeutung von Fossilien, zur Bedeutung verantwortlicher Fossilsammler und zum Fossilschutz von R. Leinfelder, M. Wuttke und A. Kunkel (pdf, 1,1 MB).
Original erschienen im Messeheft der Münchner Mineralientage Oktober 2004.
http://www.palaeo.de/edu/pdf_divers/Lei_wu_ku_2004_lr.pdf
Archaeopteryx: The Lost Evidence.- von R. Leinfelder
Science 14 April 2006: Vol. 312. no. 5771, pp. 197 - 198, DOI: 10.1126/science.312.5771.197
(online siehe hier, nur innerhalb von Wissenschaftsnetzen)
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Nachtrag vom 22.August 2009:
Das Thema Darwinius und Grube Messel sind wieder recht kräftig in den Medien vertreten, u.a. publizierte die ZEIT in ihrer Ausgabe vom 6.8.09 einen langen Artikel zu Messel namens "Schatztruhe der Urzeit" (http://www.zeit.de/2009/33/A-Messel). Interessant auch ein Beitrag in FAZ-online vom 8.8.09 unter dem Namen "Der Titel Welterbe ist bares Geld wert" (> siehe hier), hier wird das Unesco-Weltnaturerbe "Grube Messel" als Ankurbler für Tourismus angesehen, wobei Darwinius und Co. hier besonders förderliche Wirkung haben.
Besonders interessant sind jedoch folgende beiden Beiträge aus dem Forum des "Rhein-Main Extra-Tipp":
"Extra-Tipp-Leser lüften das Geheimnis um Ida",
Rhein-Main Extra-Tipp vom 3.7.2009" (> siehe hier).
Danach sollen laut Aussage eines Hobby-Paläontologen die beiden Hobby-Paläontologen Christa und Albert Behnke mit einem weiteren Gräber aus Darmstadt "Tante Ida" ausgegraben haben und die bessere Hälfte der gespaltenen Platte behalten haben, diese sei dann später von ihnen an den Bad Homburger Händler Thomas Perner verkauft worden (siehe oben). Albert Behnke ließ jedoch vermelden, dass er "Tante Ida" nicht gefunden habe und sich nicht weiter äußern möchte.
"Streit um Messel-Millionen: Gruben-Besitzer fordert Anteil"
Rhein-Main Extra-Tipp vom 31.7.2009" (> siehe hier)
Nach diesem Beitrag hat der Zweckverband als ehemaliger Besitzer der Grube Messel hat ein Anrecht auf die Hälfte aller dort jemals gemacht Funde. Der Pressesprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums bestätigte dies (siehe auch unsere Recherchen). Der Geschäftsführer des Zweckverbandes betonte, dass er bislang immer davon ausgegangen sei, dass die Funde ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken ausgegraben wurden. Als er nun anlässlich des Darwinius-Fundes erfuhr, dass viele der Stücke für immense Summen weiterverkauft wurden - laut eines Fossilgräbers seien da "im Lauf der Jahre zig Millionen über den Tisch gegangen, ohne, dass das jemand mitbekommen hat." will der Zweckverband dies nicht länger hinnehmen und seine Rechte juristisch prüfen lassen. Und weiter im Artikel "Klar ist, welche wissenschaftlichen Gesellschaften in den letzten Jahrzehnten in Messel gegraben haben: Senckenberg, das Landesmuseum Darmstadt, das Naturkundemuseum der Stadt Dortmund, das königliche belgische Naturwissenschaftliche Museum in Brüssel, die Universität Hamburg und die Landessammlung für Naturkunde in Karlsruhe. All diese Gesellschaften könnten nun in Erklärungsnöte kommen, wenn der Zweckverband seine Ansprüche geltend macht. Ungeklärt ist bisher aber auch, wie das Super-Fossil aus der Grube geschafft wurde. Ob die Finder, das Ehepaar Behnke (wir berichteten), für eine dieser Gesellschaften gegraben hat, ist nicht bekannt. Hier liegt der Fall für Christl schwieriger. "Wir werden prüfen, ob es sich lohnt, da weiter nachzuforschen." (> ganzer Beitrag)
Kleiner Nachsatz: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst freute sich 2001 über den Ankauf der Behnke-Messelsammlung für das Hessische Landesmuseum Darmstadt. Die von der Hessischen Kulturstiftung, der Kulturstiftung der Länder sowie dem Hessischen Landesmuseum kofinanzierte Sammlung kostete 1,6 Millionen DM. (> Pressemeldung des MWK Hessen).
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Nachtrag vom 24.10.2009: Ein weiterer Fund scheint zu unterstreichen, dass Darwinius nicht in der Ahnenreihe der zum Menschen führenden Primaten steht:
> Afradapis und Darwinius - weder Onkel noch Tante (auf diesem Blog)