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Montag, 26. Oktober 2009

Kommt ein Urvogerl geflogen.... Archaeopteryx-Originale auf einer Fossilhändlermesse

von Reinhold Leinfelder, 26.10.09, 13:15 Uhr

Teil 1: Kommt ein Urvogerl geflogen, oder sogar sechs!

Nun kommt also die Archaeopteryx-Vollversammlung (na ja, Dreiviertelversammlung)! Sind wir mitten im nächsten Medien-Hype der Paläontologie? Ist doch wunderbar! Oder könnte dies doch eher eine Luftblase werden wie bei Darwinius aka "Tante Ida", die als "The Link", als achtes Weltwunder bezeichnet wurde und zwischenzeitlich ziemlich zerplatzt ist? Hat man daraus nicht gelernt, wie sehr durch Übertreibungen die Wissenschaft beschädigt werden kann? Oder ist es doch eine sensationelle Angelegenheit, dass nun sechs der zehn bekannten Archaeopteryx-Exemplare hier gezeigt werden, eines sogar zum ersten Mal im Original?

(Abbildung: Das 10. Archaeopteryx-Exemplar, es ist im Privatbesitz und befindet sich in der Regel in einem kleinen Privatmuseum im 3000-Seelen-Nest Thermopolis in Wyoming, USA)

Nun, den Münchner Kollegen ist von ganzem Herzen zu wünschen, dass diese am nächsten Wochenende auch der Öffentlichkeit zugängliche Schau nicht nur eine Blase ist oder gar bitter aufstößen könnte, sondern dass das Zusammentreffen der sechs Urvögel und einer Urfeder tatsächlich die Wissenschaft beflügeln möge - immerhin gibt es vorlaufend einen entsprechenden Workshop für die Wissenschaft in der Bayerischen Staatssammlung für Paläontologie. Leider verschwinden dieses 8. und 10. Exemplar hinterher ja wieder in privaten Gemächern.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 24.10.09 unter dem Titel ">Stelldichein der Urvögel" ausführlich, darunter auch über die Passierscheinregelung für Archie 10, der ja an ein privates USA-Museum eines Fossilhändlers entfleucht ist und auch dorthin wieder verschwindet. Hierzu erst einmal ein kleiner emotionaler Einschub:

Lied eines verwunderten Paläontologen:

Kommt ein Urvogerl geflogen,
setzt sich kaum nieder auf mein' Fuß,
hat ein' Passierschein im Schnabel,
mit dem er zurückfliegen muss.

Lieber Urvogel, flieg weiter,
nimm' mein Gruß mit und mein' Frust,
denn wir könn' dich nicht erforschen
weil Du in Einzelhaft musst.

Ja, zugegeben, holprig, wie das Thema. Also lieber weiter in Prosa:

Das Familientreffen ist an sich eine schöne Sache, verwunderlich ist jedoch, dass diese Archaeopteryxe ausgerechnet von Fossilhändlern auf einer Mineralien-Messe zusammengetragen und gezeigt werden, auch noch in direkter Nachbarschaft etwa zu einer esoterischen Wellness-Show mit "Heilsteinen". Auf der Messe machen professionelle Fossilhändler in der Regel hervorragende Geschäfte.

Das Verhältnis zwischen Hobbyfossilsammlern und Wissenschaftlern ist zwar in der Regel ausgezeichnet und gegenseitig befruchtend. Unter den gewerblichen Fossilhändlern gibt es jedoch nach Insiderkreisen auch jede Menge schwarze Schafe - gezielte Raubgrabungen, teils mit schwerstem Gerät oder auch gefälschte Papiere sind keine Seltenheit - wundersam ist auch, dass viele angebotene Objekte angeblich vor sehr vielen Jahren bereits gesammelt wurden. Dies scheint besonders dann der Fall zu sein, wenn sie aus Ländern stammen, im dem es entsprechende Fossilschutzgesetze zu dieser angeblichen Zeit noch nicht gab (siehe auch >> Fundgeschichte zu Darwinius auf diesem Blog). Dort, wo wie in Bayern auch heute noch keine Fossilschutzgesetze gelten, werden schon mal ganze Steinbrüche aufgekauft - manche vermuten gar, um bereits andernorts gemachte bzw. zukünftige Funde, die illegal dem Grundbesitzer vorenthalten werden, zu kaschieren.

Tatsächlich sträuben sich aber sogar etliche Wissenschaftler gegen Fossilschutzgesetze, mit dem fadenscheinigen Argument, dass die Objekte dann alle in den Untergrund gehen würden. Die Geschichte der Archaeopteryx-Funde zeigt jedoch, dass dies ja gerade ohne Fossilschutzgesetze passiert. Rechtsstreitigkeiten mit Grundbesitzern sind allemal ärgerlicher und vom Ausgang her unklarer, als wenn eindeutige Regelungen in einem Fossilschutzgesetz vorhanden sein würden. So haben Länder, wie etwa Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz mit Fossilschutzgesetzen sehr gute Erfahrungen gemacht und wohl gerade wegen der klaren, pragmatischen Regelungen ein gutes Verhältnis mit Hobbyfossilsammlern erarbeitet.

Trotz so manchem Verständnis für Fossilhandel war der >Aufschrei der Wissenschaft groß, als Archie 10 im Jahr 2005 bzw. früher aus Bayern über die Schweiz nach USA geflattert ist und dort in einem Privatmuseum eines Fossilsammlers gelandet ist. Die >ZEIT berichtete 2006, dieses Wochenende berichtete die >Süddeutsche auch hierzu nochmals ausführlich. Nun also ist der edle Fossilkäufer sogar so edel, Archie 10 für einige Tage nach Deutschland zurückzubringen. Vergelt's Gott, wir verneigen uns.

(Abb.: Das private Wyoming Dinosaur Center in Thermopolis, USA, dort befindet sich der normale Aufenthalt von Archaeopteryx 10)

Noch unverständlicher ist der Hype um ein Archaeopteryx-Fragment, welches angeblich völlig unbekannt ist, der Archaeopteryx 8. >Die WELT am Sonntag spricht am 24.10.09 von einer "Weltsensation", seit 25.10.09, 10.00 Uhr sind nun auch bis dato unbekannte Bilder des Originals in WELT-Online zu sehen. Nur aus ein paar Knochen bestehend, wurde ein Abguss bereits früher einem Wissenschaftler übergeben, der einen Bericht veröffentlichte, den Abguss für kurze Zeit in seinem Museum ausstellen durfte, insbesondere aber dem verunsicherten Finder bestätigt hat, dass es sich tatsächlich um ein Archaeopteryx-Fragment handelt. Sozusagen eine kostenlose Expertise, die den Wert des Objekts dramatisch gesteigert haben dürfte. Das Objekt ist trotz sehr unvollständiger Erhalten wohl schon deshalb von wissenschaftlichen Interesse, weil sein Fundpunkt etwas entfernter von den anderen Archaeopteryx-Funden ist und wohl auch einige 100.000 Jahre jünger sein könnte. Die Bilder des Abgusses stehen auch im Internet, die des Originals, wie gesagt, seit heute u.a in WELT-Online . Spannend scheint etwa die Erhaltung der "perlenförmigen" Zähne im Schädel zu sein.

(Abb. Bild des Abgusses des 8. Archaeopteryx-Exemplars. Zu sehen sind insbesondere die beiden Unterarmknochen eines Flügels sowie ein teils zerdrückter Schädel, oben, > Quelle).

Die Wissenschaftler sind gerade wegen des fehlenden Fossilschutzgesetzes in einer Zwickmühle. Sie können meist nicht frei graben, und wenn sie wissenschaftlich bedeutende Objekte untersuchen wollen, müssen sie mit den professionellen Fossilhändlern kooperieren. Diese wahrlich steinzeitliche "Jäger und Sammler"-Mentalität sollten wir in einer modernen, wissenschafts- und kulturbasierten Gesellschaft längst überwunden haben. Wichtige Fossilfunde müssen wie auch archäologische Funde endlich auch als Gemeingut von öffentlichem Interesse angesehen werden können - ein neu gefundenes Römerschiff darf doch auch nicht einfach einkassiert und meistbietend verkauft werden!

Um das ganz klar zu sagen: Fossilhandel ist nicht verboten und in Bayern eben auch das Sammeln nicht, sofern man sich an die Grundbesitzerregel hält. Auch ist die Messeleitung seit Jahren bemüht, schwarze Schafe herauszufinden und nicht zuzulassen. 2004 erfolgte sogar auf Anregung des Autors eine Kontrolle durch die Zollbehörden. Besonders peinlich ist dann allerdings schon, wie sich die professionellen Fossilsammler und - händler nun als ganz besondere Gutmenschen und Wissenschaftsförderer gerieren. Ein paar Beispiele gefällig?

Zu Archie 10: ""Alle Bemühungen, genügend Mittel für den Erwerb des wertvollen, nationalen Kulturguts aufzubringen, scheiterten. Der Betreiber des Wyoming Dinosaur Center in Thermopolis (USA), Burkhard Pohl, erklärte sich darauf hin bereit, sich um den Ankauf zu bemühen und sicherte zu, dass das Stück auch in Zukunft der Wissenschaft zugänglich bleibt." (Aus der offiziellen Pressemeldung: >www.mineralientage.de/sonderschau-fossilpark.html)

Tatsächlich wird auch dies in einer offiziellen Pressemeldung berichtet:
"“Ich freue mich sehr, dass wir so viele Museen für die größte bislang gezeigte Ausstellung von Archaeopteryx-Originalen gewinnen konnten. Es handelt sich hier um ein national wertvolles und sehr faszinierendes Kulturgut. Dafür wollen wir auch die Öffentlichkeit begeistern”, betont Christoph Keilmann, der sich als Geschäftsführer und Veranstalter von Europas größter Mineralienmesse dafür eingesetzt hat, dass die wertvollen Fossilien in München drei Tage lang öffentlich zu sehen sind." (siehe hier)

Archie 10 ist eben leider kein nationales Kulturgut, weil das Land Hessen vorzeitig eine Wiederausfuhrgenehmigung erstellte. Der Ankauf durch das Senckenberg scheiterte übrigens wohl nur daran, dass nicht allgemein in der Community der Naturkundemuseen bekannt war, dass das Stück zum Ankauf bereit stand. Die Deutschen Naturwissenschaftlichen Forschungssammlungen (DNFS) hatten sich danach besprochen, derartige Objekte ggf. in konzertierten Aktionen zu sichern. Das funktioniert allerdings nur, wenn das auch der Wissenschaftscommunity wirklich bekannt ist - auch bei Darwinius ist das leider wieder ohne Kooperationsversuch abgelaufen - leider ohne Not eine weitere Chance verpasst. Dass sich allerdings Burkhard Pohl nur deshalb um den Ankauf bemühte, um das Objekt für die Wissenschaft zu sichern, lassen wir mal unkommentiert. Dass er das Stück auch in Zukunft der Wissenschaft zugänglich machen möchte, entspricht erfreulicherweise meiner Anregung von Anfang 2006 im >Science-Magazin. Es würde ihn überaus ehren, dies nun auch tatsächlich zuzusichern und zwar auch schriftlich und testamentarisch verbrieft.

Leider springen auch einige wenige Wissenschaftler mit auf dieses Trittbrett und klopfen sich auf die Schulter, weil man so gut mit Fossilhändlerkreisen kooperiert: "Der Leiter des Solnhofener Bürgermeister-Müller-Museums hat maßgeblichen Anteil daran, dass das «Thermopolis»-Exemplar (benannt nach dem Ausstellungsort im US-Bundesstaat Wyoming) nach Bayern kommt – quasi als besonderes Highlight im Darwinjahr 2009." Ja, richtig, nach Solnhofen flattert Archie 10 auch noch weiter (aus dem >Weißenburger Tagblatt)


Und zu Archie 8, dem alten neuen?

Hier ist ein anderer Fossilhändler im Fokus. Die >WELT berichtete am 24.10.:

""Da ich in der Fossilienszene gute Kontakte habe, können wir nun sechs der zehn Urvögel nach München holen." Als Leihgaben, versteht sich. Albersdörfer und Keilmann ... hatte ... der Ehrgeiz gepackt. Die beiden Fossilienfans wollten für die Münchner Ausstellung eine Sensation - sie wollten einen der verschollenen Urvögel finden.
Also forschte Albersdörfer nach Nummer acht. ,..... Nur wer gut verdrahtet ist und schweigen kann, kommt an die nötigen Informationen. Raimund Albersdörfer kennt die Szene und er kann schweigen. ... Albersdörfer... sieht neben dem oft irrsinnig hohen Marktwert von Fossilien auch ihren wissenschaftlichen Wert. Als er Nummer acht ausfindig gemacht hatte, als es nur die Alternative gab, den Urvogel zu kaufen oder ihn weiter in einer Privatsammlung vor den Augen der Wissenschaft zu verbergen, entschied er sich, das Fossil zu kaufen. Für sich und die Forschung - wie er sagt. Handeln will er Nummer acht nicht."

Nehmen wir auch hier den Händler beim Wort - wie wäre es mit einer Dauerleihgabe z.B. ans Museum Mensch und Natur in München? Aber bitte auch testamentarisch für die Zukunft garantiert. Und natürlich einer Eintragung als Nationales Kulturgut, sofern der wissenschaftlich-kulturelle Wert dazu gegeben ist.

Um aber aus der Zwickmühle zwischen gewerblichem Fossilhandel und Wissenschaft herauszukommen, müssen klare Regelungen, d.h. ein Fossilschutzgesetz her. Besteht Anlass zur Hoffnung, dass die Bayerische Staatsregierung dies inzwischen genauso sieht? Gründe genug wären nun doch wirklich beisammen!

Aber auch die Naturkundemuseen, und da nehme ich keines, also auch das von mir geleitete nicht aus, müssen ebenfalls konsequent sein. Sie mahnen Authentizität in den Wissenschaften an, deshalb seien die Sammlungen eben auch so wichtige wissenschaftliche Belegarchive, weil sie die wissenschaftlichen Ergebnisse authentifizieren und jederzeit nachprüfbar machen. Diese Verantwortung und Authentizität muss sich jedoch auch in der entsprechenden Sammlungs- und Ankaufspolitik ausdrücken. Das bedeutet natürlich auch im Gegenzug, wissenschaftliche paläontologische Objekte nicht selbst mit Schatzgräber- und Trutzburgmentalität an Museen zu verwalten, sondern allen Wissenschaftlern weltweit zugänglich zu machen. Insbesondere müssen die Zeiten vorbei sein, in denen Fossilien auf teils zweifelhaften Wegen in die Archive gelangten und dort wie ein Geheimnis gehütet wurden, etwa weil sie ein Kollege spätestens im Ruhestand noch selbst bearbeiten wollte. Fossilien können für öffentlich bedienstete Wissenschaftler kein Privateigentum oder Quasi-Eigentum darstellen, und keinesfalls können Sammlungen, die in Zusammenhang mit der Diensttätigkeit privat zusammengestellt wurden, später gewerblich veräußert werden.

Bedenklich sind auch Funde, die auf unergründlichen Wegen, möglicherweise sogar vorbei an Finanzbehörden und anderen Regularien aus ihren Ländern in andere verfrachtet werden. Ärger gab es hierbei nicht nur um Archie 10, >sondern auch um Darwinius, die ja beide ins Ausland gelangten - übrigens ist die Gegenplatte von Darwinius ebenfalls im Thermopolis-Museum in Wyoming gelandet.

Genauso wenig tolerierbar wäre aber auch, wenn Objekte aus dem Ausland nach Deutschland illegal eingeführt werden und dies alles angeblich nur der Wissenschaft wegen getan wird. Die Paläontologengemeinschaft sollte hier zusammenstehen und sich auch klar und distanziert gegenüber kommerziellen Fossiliensammlern verhalten. Gemeinsames Arbeiten zwischen Hobbysammlern und Wissenschaftlern ist erfreulich, dies hilft nicht nur der Wissenschaft direkt, sondern fördert auch die Freude an der paläontologischen Wissenschaft (>Leinfelder et al. 2004). Ganz anders ist es, professionellen Sammlern, die mit dem unersetzlichen und häufig durch Gesetze geschützten Kultur- und Wissenschaftsgut „Fossilien“ hervorragende Geschäfte machen, auch noch durch Expertisen und sonstige enge Kooperationen direkt zu unterstützen. Dies passt nicht zu einer notwendigen Strategie der Öffnung, weiteren Internationalisierung und methodischen Modernisierung der Paläontologie. Erfreulicherweise haben sich fünf große deutsche Naturkundemuseen (Berlin, Bonn, Karlsruhe, München, Stuttgart), die sich vor wenigen Wochen im Humboldt-Ring zusammengeschlossen haben, mit der zugehörigen Vereinbarung verpflichtet, auch ihre Ankaufs- und Sammlungsregelungen zu harmonisieren. Ein wichtiger Schritt.


Teil 2: Ein kleiner Überblick zur Fundgeschichte und Eigentumsverhältnissen der zehn Archaeopteryx-Funde.

Archaeopteryx - das Zwitterwesen mit Merkmalen gleichermaßen von Dinosauriern und Vögeln ist vermutlich das berühmteste Fossil der Welt, stellt es doch sozusagen den versteinerten Beweis dafür dar, dass Darwin recht hatte - und Diskussionen, ob Archaeopteryx nun ein bisschen mehr Vogel oder ein bisschen mehr Dinosaurier ist unterstreichen gerade diese verbindende Bedeutung. Darwin postulierte in seinem 1859 erstmals erschienenen Buch "On the Origin of species" das Vorhandensein von "missing links" und wunderte sich, dass diese so selten zu finden waren. Ein Jahr später wurde eine erste Feder des Archaeopteryx gefunden, zwei Jahre später, also 1861, das erste Exemplar, inzwischen gibt es 10 Funde, von denen etliche nur aus wenigen Knochen bestehen (z.B. das 9. Exemplar mit Spitznamen "Chicken Wing"), zwei verschollen sind (eines davon nun also wieder aufgetaucht ist) und die allerwenigsten im Besitz öffentlich-rechtlicher Institutionen gelandet sind, so das 1. Exemplar (das Londoner Exemplar), das 2. Exemplar (Berliner Exemplar), das 6. Exemplar (Solnhofener Exemplar) und das 7. Exemplar (Münchner Exemplar). Selbst das Eichstätter Exemplar gehört nicht dem Land Bayern (sondern der katholischen Kirche), das Haarlemer Exemplar der (wohl auch öffentlich geförderten) Privatstiftung und Gesellschaft Teylers Museum. Um das Solnhofener Exemplar wurde über 14 Jahre lang prozessiert - Bürgermeister Müller, nach dem das Gemeindemuseum benannt ist, war sogar lange dem Verdacht der Hehlerei ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof als letzte Instanz das Verfahren abwies. Der "Chicken Wing" (das 9., aus nur wenigen Knochenrelikten bestehende Exemplar) befindet sich als private Leihgabe ebenfalls im Bürgermeister-Müller Museum, das 10. Exemplar ging nach vergeblichen Ankaufsbemühungen und nach überaus unklarer Fund- und Wandergeschichte in das kleine Privatmuseum des Fossilhändlers Pohl nach Thermopolis, Wyoming (siehe Abbildung oben), das wissenschaftlich überaus wichtige 3. Exemplar, das Maxberg-Exemplar ist seit dem Tod des privaten Besitzers verschollen und das 8. Exemplar wurde vom Besitzer nur als Abguss kurz der Wissenschaft zur Verfügung gestellt, um herauszufinden, ob es sich wirklich um ein wertvolles Objekt handelt. Nach kurzer öffentlicher Präsentation dieses Abgusses wurde selbst dieser wieder vom Besitzer eingezogen. Auf den Mineralientagen werden offensichtlich 6 Exemplare (sowie ggf. die Feder) gezeigt, das Londoner, Berliner und Haarlemer Exemplar wurden nicht zur Verfügung gestellt.

Die Geschichten, die sich um die Archaeopteryx-Funde ziehen, sind derart umfassend, dass bereits viele Bücher, teilweise sogar Krimis dazu geschrieben wurden. Die wohl umfassendste und wissenschaftlich aktuellste Zusammenstellung stammt vom bekannten Archaeopteryx-Spezialist Peter Wellnhofer (>Wellnhofer 2008). Warum dies alles? Wenn die Objekte wissenschaftlich eine derart hohe Bedeutung haben, müsste doch ihre Verfügbarkeit gewährleistet sein?

Nun, alle 10 Funde stammen aus Bayern und zwar aus der Region von Eichstätt-Solnhofen, alle entstammen ziemlich genau der gleichen Fundschicht, nur das 8. Exemplar könnte einige 100.000 Jahre jünger sein und stammt von einer etwas entfernteren Lokalität. Es ist damit trotz seiner sehr fragmentarischen Erhaltung von wissenschaftlich großem Interesse. Bayern hat aber, wie oben bereits erwähnt, im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern kein eigenes Fossilschutzgesetz, was die Wissenschaft seit langem anprangert. Damit gehört ein Fund, wenn er sich komplett im Gestein befindet, dem Besitzer des Grundes, sollte es lose aufgefunden werden, kann es als Schatzfund behandelt werden und gehört dann zur Hälfte dem Grundbesitzer, zur Hälfte dem Finder. Archaeopteryxe liegen aber nicht einfach so als lose Funde herum, sondern stecken fest im Gestein und müssen herauspräpariert werden, also trifft hier in der Regel die Grundbesitzerregelung zu, es sei denn die Platte wäre als sog. Abraum (Abfallstück) auf einer Halde gelegen, was ebenfalls unwahrscheinlich ist.

Aber auch diese Regelungen werden umgangen, die Herkunft von in Privatbesitz befindlichen Objekten wird oft verschleiert, so sollten ursprünglich sowohl das 10. Exemplar, wie auch das nun wieder aufgetauchte 8. Exemplar einem Besitzer gehören, der nicht genannt werden wollte, immer treten Mittelsmänner in Form von Händlern auf und ob beim An-/Verkauf von Archaeopteryx-Objekten auch tatsächlich anfallende Steuern gezahlt werden, sollten die Finanzbehörden am besten wissen.

Die meisten Wissenschaftler klagen seit langem über die fehlenden Fossilschutzgesetze. Wären die Archaeopteryx-Funde in Baden-Württemberg gemacht worden, wären sie wegen des dort geltenden Fossilschutzgesetzes automatisch in Staatsbesitz. Baden-Württemberg arbeitet mit diesem Gesetz nicht dogmatisch, sondern sehr pragmatisch, keinem Hobbysammler wird das Sammeln verboten, aber wenn es sich um wissenschaftlich wichtige Objekte handelt, sind die entsprechenden Regularien vorhanden. Schon 1984, anlässlich der Eichstätter Archaeopteryx-Konferenz forderten 66 Wissenschaftler aus 12 Ländern in einer an die Bayerische Staatsregierung gerichteten Resolution: "... The participants of this conference find it extremely frustrating that a palaeontological object of such extraordinary scientific importance should not be available to the scientific community. They sign this resolution in urging the Bavarian Government to improve the legal situation with regards to cases like this, allowing the State to give preference to the public interest against the egoism of private individuals" (fide Wellnhofer 2008). Dieser Resolution war kein Erfolg beschieden. Immerhin wurden ab 1995 auch die in Bayern befindlichen, damals bekannten Archaeopteryxe als nationales Kulturgut geschützt, genossen also gewissen Bundesschutz, aber keinen Landesschutz. Der sog. 8. Archaeopteryx tauchte 1996 als Abguss auf und verschwand dann sehr bald wieder (siehe oben).

Auch als der Autor die Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns von 2003 bis 2005 leitete, konnte er zwar Gespräche über die Notwendigkeit eines Fossilschutzgesetzes führen, jedoch keinen Erfolg in dieser Sache verbuchen. Tatsächlich tauchte dann aber Ende 2005 der 10. Archaeopteryx auf, und damit eines der am besten erhaltenen, für die Wissenschaft überaus wertvollen Exemplare. Das Exemplar wurde, obwohl aus Bayern stammend, zuerst bekannt, als es sich in Hessen zur wissenschaftlichen Untersuchung am Senckenberg-Museum befand, und flatterte dann von dort nach USA weiter. Das Land Hessen hatte eben keinen Status als Nationales Kulturgut beantragt, sondern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Wiederexport erstellt (denn zuvor war das Exemplar schon gen USA entfleucht). Der Autor schrieb einen publizierten >Brief an das Science-Magazin, da Science die wissenschaftliche Arbeit zum 10. Archaeopteryx veröffentlichte und sich dafür von der Wissenschaftscommunity, insbesondere der renommierten Society of Vetebrate Paleontologists mit USA-Sitz den Vorwurf einhandelte, ein derart wichtiges Stück könne nur wissenschaftlich bearbeitet werden, wenn die Ergebnisse auch dauerhaft überprüfbar seien. Dies sei nur gesichert, wenn sich das Objekt in einem Museum der öffentlichen Hand befände und nicht in einem kleinen Privatmuseum in Nirgendwo. Auch die >ZEIT kritisierte unter Bezugnahme auf diesen Brief kräftig. In Bayern regte sich politischer Unmut, die bayerische >SPD-Opposition forderte 1996, "Fossilschutz muss auch in Bayern gelten -Fossilien wie der Urvogel Archaeopterix dürfen keine Handelsware sein".

2007 mischte sich ein weiterer Fossilhändler ein, der behauptete, dass Archie 10 aus seinem Steinbruch stamme und illegal dort ausgegraben wurde. Laut eines Artikels des >Münchner Merkurs vom 4.6.2007 ging er davon aus, "dass seine Arbeiter in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche wertvolle Fossilien hinter seinem Rücken weiterverkauft haben". Weiterhin berichtet der Merkur: "Auch der Ingolstädter Oberstaatsanwalts Helmut Walter sagt, ein "schwunghafter Handel" mit unterschlagenen Fossilien in der Region sei "nicht mehr wegzudiskutieren". "Bis heute mahnen die "Chefwissenschaftler", so der derzeitige >Generaldirektor der Staatlichen naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns, aber auch viele andere, auch außerhalb Bayerns die Verabschiedung eines Fossilschutzgesetzes an.

Auch wenn Bayern noch kein eigenes Fossilschutzgesetz hat - der Bund ist bereits weiter. Inzwischen wurde die Möglichkeit zum Schutz nationaler Kulturgüter erweitert. Seit Mai 2007 ist es möglich, dies auch für Objekte zu beantragen, die sich außerhalb des Landes befinden, denn das neue "Kulturgüterrückgabegesetz vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757)" trat in Kraft. Damit hätte theoretisch auch Archie 10 geschützt werden können, aber wegen der diversen Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowohl von Hessen als nun auch von Bayern erscheint dies nicht möglich.


Fazit:

Es ist sicherlich erfreulich, dass Archie 8 und Archie 10 derzeit, wenn auch nur sehr kurz der Wissenschaft zur Verfügung stehen. Bleibt zu hoffen, dass die beiden nun nicht nur kurz auftauchen, sondern tatsächlich der Wissenschaft auf dauerhafte Weise zur Verfügung gestellt werden, vielleicht haben die Fossilhändler hier tatsächlich umgedacht. Freuen wir uns darüber, aber bleiben wir bezüglich Verzückung doch lieber auf dem Teppich. Die Händler sollten sich dafür nicht gleich den Bayerischen Verdienstorden erwarten, sondern sie lösen bestenfalls ihre gesellschaftlich-moralische Verpflichtung damit ein.

Oder könnte es vielleicht doch nur darum gehen, sich ein hehres Anstandsmäntelchen über die auf Kosten der Natur und Wissenschaft gehenden Geschäfte zu hängen? Dieser Verdacht könnte sich zumindest aus dem >Artikel in der Süddeutschen leider ebenfalls aufdrängen. Der Artikel endet nämlich mit folgender Passage: "Nun stellt er es als eines der sechs Exemplare dem Münchner Treffen zur Verfügung, damit die Wissenschaftler es untersuchen können. Irgendwann, da ist Albersdörfer sicher, wird auch das sagenumrankte Maxberg-Exemplar auftauchen, "in dem Grab liegt es jedenfalls nicht". Das sagt auch Christoph Keilmann. Er deutet sogar an zu wissen, wer das Fossil hat. "Die Szene ist so klein", sagt Keilmann, "da kennt jeder jeden.""

Es ist zu befürchten, dass man dies aufs Wort glauben kann. Und droht mal wieder die Errichtung eines Fossilschutzgesetzes, könnte dank riesiger Anstrengungen tatsächlich auch das Maxberg-Exemplar genau ge-timed wieder auftauchen. Vielleicht sogar schon morgen? Aber liebe Besitzer, falls nicht bekannt - das Maxberg-Exemplar ist bereits als Nationales Kulturgut geschützt und darf nur mit Genehmigung weiterverkauft werden. Das lässt doch etwas hoffen.

Kurzvita: Prof. Dr. Reinhold Leinfelder, Geologie, Paläontologe und Geobiologe, war von 1998 bis 2005 Direktor der Bayerischen Staatssammlung für Paläontologie und Geologie, von 2003 - 2005 zusätzlich Generaldirektor der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns. Im Dezember 1999 gelang der Erwerb des 7. Archaeopteryx-Exemplars für die Bayerischen Sammlungen vom ehemaligen Besitzer, dem Solenhofener Aktienverein, der ein vieljähriges Vorkaufsrecht sowie eine beachtliche Preisreduktion gewährte. Der Ankauf wurde durch umfassende Beteiligung privater Sponsoren, Beiträge von Stiftungen sowie durch Sondergelder des Bayerischen Staates möglich.
Seit 2006 ist Reinhold Leinfelder Generaldirektor des Museums für Naturkunde Berlin, welches den 2. Archaeopteryx beherbergt und im Original ausstellt. Seit 2007 ist er zusätzlich Vorsitzender der Deutschen Naturwissenschaftlichen Forschungssammungen e.V., derzeit ist er auch Gründungssprecher des Humboldt-Rings.


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> Alle Archaeopteryx-Exemplare mit Bild: www.fossilien-solnhofen.de/archfunde
> weitere Bilder und Erklärungen: www.trilobita.de/archie.htm
> Archaeopteryx auf Wikipedia (u.a. mit Literaturliste): de.wikipedia.org/wiki/Archaeopteryx

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Nachtrag vom 26.10.09, 15:30:
Sehr erfreulich, dass nun die Wissenschaft die Möglichkeit hat, die 6 Archaeopteryx-Exemplare von heute bis Donnerstag wissenschaftlich direkt zu vergleichen. Ab Freitag sind sie dann auf den eigentlichen Mineralientagen zu sehen.
>> PM vom 26.10.09

weitere Nachträge:
BR-Online, 26.10.09 : Archaeopteryx - Sieben Flugsaurier in München
(mhm, das sind natürlich keine Flugsaurier, sondern Urvögel)
BR-Rundschau-Video, 26.10.09, 16:45 Uhr

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>> zur Fortsetzung der Geschichte rund um die Archaeopteryxe auf AdlD
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Freitag, 23. Oktober 2009

Afradapis und Darwinius - weder Onkel noch Tante

Darwinius massilae, fast besser bekannt als "Tante Ida" scheint nicht in der direkten Reihe der Primatenvorfahren des Menschen zu stehen und ist damit auch keine "Tante" der Menschheit. Dies zumindest scheint ein Fund eines anderen, verwandten, aber jüngeren Primaten, namens Afradapis longicristatus zu zeigen. Beide scheinen zu den sogenannten Adapoiden zu gehöre, die keine lebenden Nachfahren haben und nichts mit der Ahnenreihe des Menschen zu tun haben. "Ardi" (Ardipithecus ramidus) hat da schon ganz andere Qualitäten, ist allerdings natürlich wesentlich jünger (> wir berichteten)

Abbildung: "Tante Ida" wird zwischenzeitlich auch als Plüschmaskottchen vermarktet.

Lesen Sie den Bericht der Süddeutschen Zeitung zu "Ida" und Afradapis vom 22.10.2009.

Eine entfernte Verwandte - Fossil Ida
von Patrick Illinger, Süddeutsche Zeitung

Forscher streichen Ida aus dem menschlichen Stammbaum. Entdecker Jörn Hurum, der das Fossil unter großem Aufsehen präsentiert hatte, reagiert diplomatisch.

Manchmal muss ein Backenzahn über den Verwandtschaftsgrad zweier Lebewesen entscheiden. Im aktuellen Fall geht es um den Unterkiefer eines rund 37 Millionen Jahre alten Primaten namens Afradapis und die Frage, ob das Fehlen markanter Backenzähne ihn als Vorfahr des modernen Menschen qualifiziert.

Auf den ersten Blick ja, meinen Wissenschaftler, die Afradapis in der aktuellen Ausgabe von Nature erstmals vorstellen (Bd.461, S. 1118, 2009). Dessen Gebiss zeige typische Merkmale höherer Primaten.

Doch bei genauer Begutachtung erweise sich der modern wirkende Kiefer als Beispiel für konvergente Evolution. Dieser Begriff beschreibt das Entstehen von Eigenschaften, die mehrere Lebewesen gemein haben, obwohl sie genetisch nicht verwandt sind. >> zum Artikel der Süddeutschen Zeitung


Weitere Berichte zu Afradapis und seiner Beziehung zu "Tante Ida" u.a. hier:

> Spektrum direkt vom 21.10.09: Verwandter von Ida entdeckt.
> WELT.de vom 21.10.09: Enger Verwandter von "Ida" gefunden.
> Web.de vom 22.10.09: "Ida" ist doch kein Vorfahr des Menschen.
> ScienceBlogs/Laelaps, vom 21.10.09: "Afradapis" and Ida, sittin' in a tree...


Samstag, 20. Juni 2009

Ach Du lieber Darwinius! Wo kommst Du denn her?

Von Reinhold Leinfelder, 20.6.09 / Nachträge vom 22.8.09 und 24.10.09 am Ende dieses Beitrags

Bislang hat sich "Ach Du lieber Darwin" bezüglich eines Kommentars zur öffentlichen Vorstellung des spektakulären Primatenfundes "Darwinius masillae", aka "Tante Ida" zurückgehalten, obwohl ich zwischenzeitlich sogar überlegte, dieses Angebot in "Ach Du lieber Darwinius" umzubenennen. Nachdem nun der Medien-Hype etwas verraucht ist, erscheint es vielleicht möglich, einen anderen, bislang unkommentierten Aspekt aufzugreifen, nämlich die Frage, wie es um die rechtliche Situation sowie die Ankaufsethik rund um "Tante Ida" bestellt ist.

Abb. 1: so könnte "Tante Ida" ausgesehen haben. aus Originalartikel in PloS One, Fig. S6, Zeichnung von Bogdan Bocianowski, siehe hier.


Die bisherige Diskussion

Darwinius masillae ist unzweifelhaft ein spektakuläres wissenschaftliches Objekt von herausragender Qualität, welches umfassende neue Erkenntnisse bezüglich eozäner Primaten sowie deren Abstammung liefert und weiter liefern wird. Die Erhaltung, auch mit Mageninhalt, sowie Haar- und Weichteil-Umrissen ist sensationell. Darwinius ist wahrscheinlich ein basaler lemurenartiger früher Primate (Feuchtnasenaffe), dem allerdings einige Merkmale für echte Lemuren fehlen und der möglicherweise einige Merkmale zeigt, die sich dann bei Trockennasenaffen, zu denen biologisch auch der Mensch gehört, durchgesetzt haben. Ob Darwinius damit ein mosaikartiges Bindeglied zwischen echten Affen und Halbaffen (Trockennasen- und Feuchtnasenaffen) darstellt, ist umstritten, aber das wird die weitere Forschung stimulieren. Wunderbar. Auch wenn "Tante Ida" also selbstverständlich kein Missing Link zwischen Affen und Mensch ist, wie dies in vielen Medienberichten behauptet wurde, ist sie doch ein Objekt, zu dem man das Osloer Museum einerseits beglückwünschen darf, und andererseits glücklich sein kann, dass es sich in einem öffentlich getragenen Museum und damit im Zugangsbereich der Wissenschaft befindet. Die annähernd komplette, hervorragende Erhaltung macht es auf alle Fälle nicht nur zu einem Highlight der Paläontologie, sondern auch zu einem wissenschaftlichen und damit kulturellen Gut höchsten Ranges.

(Abbildung 2: Platte A, Darwinius masillae n.gen. n.sp., Messel, Mittleres Eozän (aus Originalartikel in PloS One, Fig. 1, links, siehe hier.)

Jedoch war auch aus meiner Sicht der Medienhype rund um die Vorstellung des Fossils eher unglücklich. Dass auch Trommeln zum Wissenschaftsgeschäft gehört, ist selbstverständlich unstrittig. Aber dass selbst einige der wissenschaftlichen Bearbeitet Darwinius als "8. Weltwunder", als "Rosetta Stone", als „heiligen Gral der Wissenschaft“ bezeichneten, ist zumindest fragwürdig. Auch das Procedere der Veröffentlichung gab teilweise Anlass zur Kritik. Aber diese Diskussion wurde bereits intensiv in Medien und Blogs geführt und soll hier nicht wiederholt werden. Sie kann für Interessierte hier auszugsweise nachgelesen werden:

SCIENCE Magazine, Daily News, 15.5.09: World’s Most Overhyped Science Headline (siehe hier)
NATURE Magazine, 19.5.09: Reunion of fossil halves splits scientists (siehe hier)
The Guardian, 19.5.09:
Deal in Hamburg bar led scientist to Ida fossil, the 'eighth wonder of the world' (siehe hier)
DER SPIEGEL, 19.5.09: Forscher finden frühen Ahnen von Affe und Mensch (siehe hier)
Discovermagazine Blogs, 20.5.09: Does Darwinius exist? (siehe hier)
PloS One, 21.5.09: Steps taken to meet the requirements of the ICZN to make Darwinius masillae nomenclaturally available (siehe hier)
Süddeutsche Zeitung, 21.5.09: Viel R
ummel um ein Urzeit-Äffchen (siehe hier)
Stuttgarter Zeitung, 21.5.09: Kritik an Präsentation eines Affenfossils (siehe hier)
The Sunday Times, 24.5.09: Origin of the Specious. Ida the fossil was hailed as the ‘missing link’ in our evolution. Don’t believe the hype (siehe hier)
Neue Zürcher Zeitung, 27.5.09: Ein fossiler Affe als TV-Star (siehe hier)
NATURE, 28.5.09: Medi
a frenzy. A hyped-up fossil find highlights the potential dangers of publicity machines. (siehe hier)
SCIENCE Magazine, 29.5.09: Celebrity Fossil Primate: Missing Link or Weak Link? (siehe hier)
ZEIT online und Tagesspiegel vom 15.6.09: Ist Ida nicht unser Vorfahr? (siehe hier)


Originalartikel "Jens L. Franzen, Philip D. Gingerich, Jörg Habersetzer, Jørn H. Hurum, Wighart von Koenigswald, B. Holly Smith (2009) Complete Primate Skeleton from the Middle Eocene of Messel in Germany: Morphology and Paleobiology" PLoS ONE 4(5): e5723. doi:10.1371/journal.pone.0005723 ( siehe hier)


Abb. 2: Selbst Google änderte anlässlich der Publikation zu "Darwinius" sein Logo vorübergehend um.



Das eigentliche Problem: Die unklare Fundgeschichte


Die generelle Fundsituation und die Fundumstände wurden bisher nur randlich von den Medien gestreift. Der nach wie vor geheim gehaltene Finder und das lange Verschwinden des Fossils in einer privaten Schublade wurden medienwirksam als spannende, marketingfördernde Details dargestellt. Mir erscheint vieles jedoch zumindest fragwürdig und möglicherweise auch rechtlich bedenklich.


Aber halten wir erst einmal fest:
  • Die Paläontologie ist darauf angewiesen, wissenschaftlich bedeutsame Funde auch bearbeiten zu können. Allerdings hat sie zu wenig personelle und finanzielle Ressourcen, um hier nicht auch auf Material privater Sammler zurückgreifen zu müssen. Erfreulicherweise gibt viele verantwortungsvolle Sammler, die auch derartige Funde direkt der Wissenschaft melden und die auch die Fundgeschichte und die Fundeinzelheiten dokumentieren. Viele Grabungen sind aus finanziellen Gründen tatsächlich nur mit Hobbysammlern durchzuführen, ob man dies nun für richtig hält oder nicht.

  • Sammeln als Hobby hat viele zur Wissenschaft geführt oder zumindest ein lebenslanges Interesse an Wissenschaft geweckt. Das ist sehr positiv. Allerdings kann man sich durchaus fragen, ob es noch in unsere heutige Zeit passt, seinen kompletten Lebensunterhalt durch das Sammeln, Kaufen und Verkaufen von Fossilien zu bestreiten. Dies könnte man als eine Jäger- und Sammlermentalität ansehen, welche in der heutigen Zeit zumindest teilweise fragwürdig erscheinen mag. Aber auch unter den professionellen Sammlern gibt es viele, die wissenschaftlich interessante Stücke direkt nach ihrem Auftauchen der Wissenschaft zugänglich machen, zu einem Vorzugspreis anbieten oder auch, ohne dass rechtliche Regelungen vorlägen, direkt überlassen. Aber es gibt eben leider auch die Händler, die alles zu möglichst viel Geld machen wollen. Naturobjekte sind meines Erachtens auch nicht mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturobjekten vergleichbar, denn letztere sind von Menschenhand geschaffen, oft sogar mit dem Ziel gekauft zu werden und deshalb ggf. auch handelbar (archäologische Objekte sind davon schon wegen der "Zeitverschiebung" auszunehmen, denn sie wurden nicht mit dem Ziel erstellt, heute gehandelt zu werden). Paläontologische Naturobjekte sind eben nicht von Menschenhand erstellt, sie ähneln eher der Nutzung von wilden Natursubstanzen und Naturprodukten. Nicht generell verwerflich, jedoch müssen klare juristisch verbindliche Regularien vorhanden sein, dies gilt für die Pharmazeutische Industrie genauso wie für die Fischerei.

  • In Deutschland sind die Bundesländer für etwaige Regelungen zum Fossilschutz zuständig. Manche Länder, wie Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg haben Fossilschutzgesetze, andere, wie Bayern haben keine Regelungen, Hessen hat ein Denkmalschutzgesetz, aber kein sog. „Schatzregal“.

  • Ohne Fossilschutzgesetz bzw. ohne Schatzregal wird oft die BGB-Regelung angewandt. Fossilien gehören danach gemäß der BGB-Schatzfundregelung je zur Hälfte dem Grundbesitzer und dem Finder (sog. Hadrianische Teilung, siehe hier ). Bei direkt aus dem "Boden" (d.h. Gesteinsgrund) gewonnenen Material (was für Fossilien ja in der Regel gilt) wird in Bayern die Grundbesitzerregelung angewandt. Danach gehört ein gefundenes Fossil komplett dem Besitzer des Grundes, in dem es gefunden wurde.
    Ein Meteoritenfund hingegen, da sprichwörtlich vom Himmel gefallen, gehört gemäß BGB-Schatzfundregelung in der Regel hingegen zur Hälfte dem Besitzer des Fundgrundes und dem Finder (so etwa angewandt beim spektakulären Meteoritenfund Neuschwanstein I und II, Neuschwanstein III wurde hingegen als „herrenlos“ dem Finder zugesprochen. (siehe auch hier )

  • Schatzregalien sind Ländersache und ersetzen die BGB-Regelung. Besitzt ein Land ein Schatzregal wird "herrenloses", d.h. bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Kulturgut mit seinem Auffinden Eigentum des Staates, wenn es von besonderem wissenschaftlichen Wert ist, ohne dass dazu ein weiterer Übertragungsakt notwendig ist (siehe hier ). Aber eine derartige Regelung gibt es in Bayern oder Hessen nicht. Hessen hat jedoch Regelungen zum Schutz von Bodendenkmälern (siehe hier)

  • Auf nationaler Ebene gibt es die Möglichkeit, Objekte gemäß dem Kulturgutschutzgesetz als Nationales Kulturgut auszuweisen. Dies ist auch auf herausragende, wissenschaftlich bedeutsame Fossilfunde anwendbar, muss allerdings aktiv beantragt werden. So ist etwa das Archaeopteryx-Exemplar der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns als Nationales Kulturgut anerkannt. Dieses Exemplar wurde von einem Steinbruchbesitzer zu einem Vorzugspreis an den Bayerischen Staat verkauft. Die Beantragung zur Auszeichnung als Nationales Kulturgut muss über das zuständige Bundesland – dies ist jeweils das Land, in welchem sich das Objekt zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet - vorgenommen werden. Ein als nationales Kulturgut ausgewiesenes Objekt kann sich übrigens auch in Privatbesitz befinden und auch verkauft werden, ggf. sogar ins Ausland, der Verkauf ist jedoch zustimmungspflichtig. Übrigens wurden die Regelungen für Nationale Kulturgüter 2008 gestärkt, so wurden mit dem Gesetz auch die Zugriffsmöglichkeiten auf Gegenstände, die vermutlich illegal aus einem Vertragsstaat ausgeführt wurden, verbessert (siehe hier)

Die rechtliche Situation für die Grube Messel ist für den angeblichen Zeitpunkt des Auffindens von "Tante Ida" etwas unübersichtlich:
  • Die Grube befand sich früher im Besitz der Fa. YTONG.

  • Der Tagebau auf Ölschiefer wurde seit den späten 60er Jahren sukzessive, im Dezember 1971 komplett eingestellt, seit August 1971 gab es Pläne zur Errichtung einer Mülldeponie.

  • Die Fa YTONG hat für alle Stücke, die in der Zeit von 1970-1974 gefunden wurden, den Sammlern gegenüber auf die Geltendmachung ihres Eigentumsanteils schriftlich verzichtet.

  • Nach 1974 war das Sammeln jedoch ebenfalls nicht „freigegeben“. Freigegeben war es tatsächlich nie, schon nach Bergrecht ist dies nicht möglich. So hat auch die FA YTONG selbst lange versucht, Raubgräber direkt oder über die Polizei zu fassen, bis sie schließlich mehr oder weniger resigniert hatte. Meiner Erinnerung nach war die Grube eingezäunt, Schilder "Sammeln verboten" waren aufgestellt und selbst Amateure (sowie selbstverständlich auch gewerbliche Händler) durften nicht mehr auf das Gelände. Der zuständige Betreiber war offensichtlich damals bereits der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

  • Wegen der Entscheidung zur Errichtung einer Mülldeponie gab es jedoch Notgrabungen durch verschiedene staatliche bzw. staatlich geförderte Institutionen. In dieser sogenannten Notgrabungszeit ging es darum, möglichst viele Fossilien zu retten und zu bergen. Es gab eine Richtlinie, dass alles, was von öffentlichem Interesse ist, abzugeben sei. Zwar fanden sogar Polizeirazzien in der Grube statt, und es gab auch Prozesse gegen Fossilhändler, allerdings meinte die FAZ vom 21.5.09 "Um die Richtlinie, dass alles, was von öffentlichem Interesse ist, abzugeben sei, kümmerte sich damals niemand" (siehe hier)

  • Die Einrichtung als Mülldeponie konnte dank vehementer Proteste sowie insbesondere des Einsatzes des damaligen hessischen Umweltministers Joschka Fischer, durch die rot-grüne Landesregierung Anfang der 90er Jahre verhindert werden.

  • Im Jahre 1991 übernahm das Land Hessen für 32,6 Millionen Mark „Entschädigung“ die Grube vom „Zweckverband Abfallverwertung Südhessen“ und stellte sie unter Schutz.

  • Seit 8. Dezember 1995 ist die Grube Messel als UNESCO Weltnaturerbe ausgewiesen.

  • Am 22. April 1997 erließ das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Regelung zur Weitergabe von Fossilien aus der Grube Messel (StAnz 19/1997, S. 1415). Hier wird u.a. erklärt, dass die YTONG Südwest GmbH mit Schreiben vom 1. April 1997 auf alle Ansprüche an Fossilien verzichtet hat.

Nun zurück zu Darwinius aka „Tante Ida“ und den Fundangaben:

  • "Tante Ida" wurde nach Angaben in der Original-Publikation 1983 gefunden. Dies ist im Einzelnen nicht nachprüfbar, aber auch 1983 galt die Regelung, dass alles, was von öffentlichem Interesse ist, abzugeben sei.

  • Sicher ist, dass Platte A und Platte B Teile ein und desselben Tiers sind, denn Platte B ist eine Spaltseite von Platte A. Darwinius war ja in einer Messeler Ölschieferplatte eingebettet. Diese Platte wurden gespalten. Darwinius wurde durch das Spalten sozusagen auf zwei Gesteinsplatten (allerdings ungleichmäßig) verteilt. Das Hauptstück auf der einen Spaltplatte ist nun am Osloer Naturkundemuseum, einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gelandet, das andere Stück befindet sich in einem Privatmuseum in Wyoming, nämlich dem den Paläontologen zwischenzeitlich gut bekannten Wyoming Dinosaur Center im Örtchen Thermopolis, zu welchem auch der 10. Archaeopteryx-Fund geflattert ist. Auch dies ist wissenschaftlich bedenklich, wenn auch immer wieder mal vorkommend: das Belegstück (wissenschaftlich das sog. Typusmaterial) wird also für diese neue Art nicht gemeinsam aufbewahrt, sondern ist sogar über Kontinente verteilt, und ein Teil befindet sich eben an einem Privatmuseum, welches das Objekt auch weiterverkaufen kann und der Wissenschaft entziehen kann.

  • Die Finder, darunter ein sog. Unbekannter aus Hamburg sowie der bekannte Fossilienhändler Dr. Thomas Perner, waren laut Zeitungsberichten gemeinsam unterwegs (siehe hier). Laut BILD-Zeitung meinte er dazu: "Man wusste nie genau, wie lange noch Zeit für Notbergungen war, bevor der Müll kommt. Wie gut die Funde waren, sah man erst später" (siehe hier). Der Spiegel gibt in seiner Print-Ausgabe 22/2009 (siehe auch hier) folgende Aussage von Perner wieder: "Zwei Wochen lang wurde nur Dreck weggeschaufelt. Dann stieß der Entdecker auf eine weiche Schieferplatte, die sich mit einem langen Messer leicht spalten ließ. Darin steckte der versteinerte Vorfahr von Affen und Menschen." Ob Perner nur „dabei gewesen“ ist oder auch Co-gräber war, ist unklar. Unter Sammlern war es üblich, dass man die „besseren“ Stücke teilte, wenn gemeinsam in einem Messeler Schieferloch gegraben wurde. Dies ist für die Wissenschaft sehr bedauerlich. Dieses übliche Vorgehen vorausgesetzt, hätte dann der Hamburger die Ölschieferplatte aufgespalten, denn dem Spalter stand mit seiner schwierigen Aufgabe die „bessere“ Seite zu, Dem Co-Gräber gehört traditionell die „schlechtere“. Die schlechtere Seite wurde dann "aufgehübscht", also mit gefälschten Teilen ergänzt und an den bekannten Schweizer Fossilien-"Liebhaber" Dr. Bernhard Pohl verkauft, der in Wyoming das genannte Privatmuseum betreibt, in dem auch diese Platte B gelandet ist. Dieser Verkauf fand angeblich 1991 statt.

    Abbildung 4: Gegenplatte B, Darwinius masillae n.gen. n.sp., Messel, Mittleres Eozän (aus Originalartikel in PloS One, Fig. 1, rechts, siehe hier.). Dieses Platte befindet sich an einem Privatmuseum in Thermopolis, Wyoming, vgl. Text. Nur die gestrichelt umgrenzten Teile gehören zum Fossil, der Rest wurde mit Kunstoffteilen gefälscht. Die Fälschung geschah offensichtlich unter Benutzung der Platte A als Vorlage, was bedeutet, dass beide Platten nicht sofort getrennt wurden, sondern erst einmal zusammenblieben und von einem Spezialisten präpariert und "ergänzt" wurden.

  • War es ein Zufall, dass Platte B angeblich vor 1992 verkauft wurde? 1992 ist ein wichtiges Datum in Sachen Ausweisung als Nationales Kulturgut. Hier wurde nämlich die sog. EWG-Verordnung 3911/92 vom 9.12.1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern veröffentlicht. Grabungs- und Schatzfunde können rechtmäßig danach nur gehandelt werden, sofern "die nach den am Fundort gültigen Vorschriften gemeldet" sind. Außerdem gilt, dass sie "erst nach ihrer Freigabe durch die zuständige Behörde in den Handel gebracht werden dürfen". (siehe hier)

  • Interessant auch, dass die bessere Platte, die derart lange bei dem Unbekannten schlummerte dann 2007 nach Oslo verkauft wurde, denn beginnend mit 26. April 2007 wurden die Rückgabemöglichkeiten für auch außerhalb der EU gelandeten Kulturgutobjekte geregelt. (siehe hier)

Die Protagonisten - alte Bekannte?

Jörn Hurum, der "Tante Ida" für das Osloer Naturkundemuseum gekauft hat, ist bekannt für spektakuläre Funde sowie für deren entsprechende medienwirksame Ankündigung. So fand er 2006 das "Urzeitmonster schlechthin", einen offensichtlich sehr großen Meeressaurier aus der Gruppe der Pliosaurier, der das "schrecklichste Tier welches je in den Ozeanen schwamm" gewesen sein soll. Ähnlich wie bei Darwinius wurde vom History Channel eine Fernsehsendung namens "Predator X" produziert. 2008 gab es offensichtlich weitere Funde. "Predator X" besteht angeblich aus 20.000 Knochenfragmenten. Außer einem "Preliminary Account" für eine Tagung scheint bis jetzt allerdings noch keine wissenschaftliche Beschreibung vorzuliegen. Derzeit wurden erneut Pressemeldungen zum „Monster“ gestreut. Darin wird jedoch auch klar, dass die ursprünglich angenommene Größe aufgrund der mäßigen Erhaltung nicht exakt bestimmt werden kann („It's not complete enough to say it's really bigger than 15 metres“ (siehe hier, vom 17.3.2009).
Übrigens: ein älterer Fund, das „Monster von Aramberri ist ebenfalls ein Pliosaurier und wurde 2003 in Mexiko gefunden. Es ist ein fragmentarisch erhaltenes Jungtier und misst vermutlich zwischen 15-18 Meter, ein ausgewachsenes Tier dürfte 20-25 Meter lang gewesen sein, was die Aussage zu "Predator X" doch wieder relativiert. (siehe hier)

Dr. Thomas Perner ist ein bekannter Fossilhändler für spektakuläre Objekte, Sitz in Bad Homburg.

Dr. Burkhardt Pohl, Veterinärmediziner, Fossilsammler und Besitzer des Wyoming Dinosaur Center, einem Museum in dem 3500-Seelen-Nest Thermopolis, Wyoming, spielte eine maßgebliche Rolle beim "Davonflattern" des 10. Archaeopteryx-Exemplars in eben dieses Museum (siehe oben). Auch hier soll das aus Bayern stammende Stück jahrelang bei einem Sammler gelegen haben, bis es von einem Unbekannten als Dauerleihgabe an das Thermopolis-Museum gegeben wurde. Das wissenschaftlich überaus bedeutsame Stück wurde im SCIENCE-Magazin publiziert, einer der Autoren war B. Pohl. Damals gab es große Kritik aus der Wissenschaftler-Community, weil das renommierte SCIENCE-Magazine ein derart wichtiges Stück publizierte, obwohl es sich in einem Privatmuseum befindet und damit nicht zwingend dauerhaft der Wissenschaft zugänglich bleibt (siehe hier). Auch wurde kritisiert, dass dieses Stück nicht als Nationales Kulturgut ausgezeichnet wurde und wie es überhaupt geschehen konnte, dass es bis in die USA geflattert ist (siehe auch unten).

Wissenschaftler des Senckenberg-Museums in Frankfurt am Main waren sowohl bei Archaeopteryx 10 als auch bei Darwinius beteiligt. In beiden Fällen erfolgte die wissenschaftliche Bearbeitung unter hoher Geheimhaltung am Senckenberg, in beiden Fällen gab es auch Ankaufspläne durch das Senckenberg-Museum, die aber gescheitert sind (siehe hier sowie hier). Das Senckenberg bedauert zu Recht, den genauen Fundpunkt sowie den Finder nicht zu kennen, über den sich der Fossilhändler Dr. Perner beharrlich ausschweigt. Dazu schrieb der „Rhein-Main Extra Tipp“ am 7.6.09 folgendes: „ Für die Wissenschaftler des Frankfurter Senckenberg-Instituts ist das ein Rückschlag. "Es wäre gut, wenn wir den genauen Fundort kennen würden", erklärt Dr. Jörg Habersetzer, der zu dem Forscherteam gehört, das Ida untersucht hat: "Aber leider haben wir uns an Perner die Zähne ausgebissen. Er schweigt." Der „Extra Tipp“ sucht nun sogar Hinweise auf den Finder (siehe hier). Vielleicht sollte sich "Extra Tipp" mit dem National Geographic-Fotografen Johnatan Blair treffen, der "Darwinius" wohl bereits vor 10 Jahren beim Finder gesehen hat, welcher sich aber nicht namentlich vorstellte, aber vermutlich ein Zahnarzt war, so berichtet zumindest der Guardian am 22.5.09 (siehe hier)

Das Land Hessen: Die ZEIT schrieb am 20.4.2006 zu Archaeopteryx 10 (siehe hier): "Die Rechtslage ist verzwickt. Bayern fehlt ein Fossilschutzgesetz, und Anträge an den Bund, um ein Objekt als nationales Kulturgut zu deklarieren, können nur vom Bundesland beantragt werden, in dem sich das fragliche Stück befindet. Das wäre im Moment Hessen. Denn das Fossil liegt derzeit im Frankfurter Senckenberg Museum. Doch Hessen hat vor dem Reimport nach Deutschland verbindlich garantiert, dass dieser Archaeopteryx nach der Untersuchung Deutschland wieder verlassen darf. »Gut gemeint, um die Bearbeitung durch hessische Wissenschaftler zu ermöglichen«, sagt Leinfelder, »aber doch zu kurz gedacht.«" Eine ähnliche Situation scheint nun auch mit Darwinius vorzuliegen. Wiederum könnten Unbedenklichkeitserklärungen abgegeben worden sein und offensichtlich wurde "Tante Ida" wiederum nicht als Nationales Kulturgut beantragt. Auch hat der Erlass des Hessischen Wissenschaftsministeriums vom April 1997 (siehe oben) eher Missverständnisse und "Ausredemöglichkeiten" für Fossilsammler produziert als die Grube Messel wirklich zu schützen bzw. für die Wissenschaft zu reservieren.

Neu auf der Bühne ist das Osloer Museum: Es ist nicht direkt verständlich, wie das Osloer Museum für Naturkunde ein offensichtlich zuerst einmal entgegen den Bestimmungen unterschlagenes Stück aufgekauft hat und wie sich auch noch der Händler Dr. Perner damit brüstet, dies vermittelt zu haben. Ob das Land Hessen hier eine Unbedenklichkeitsbestätigung hinsichtlich Eigentumsvorbehalten ausgestellt hat, ist offen, aber nur dann wäre nach meiner Einschätzung der Ankauf legal korrekt.

FAZIT: Darwinius hätte ohne weiteres als Nationales Kulturgut deklariert werden können, das hätte auch den beteiligten Wissenschaftlern sowie dem Hessischen Wissenschaftsministerium (sofern es denn überhaupt involviert war) bekannt gewesen sein müssen. Statt dessen wählte man ohne Not einen anderen Weg, unter Berufung auf den (aufgegebenen) Eigentumsanspruch der Fa. Ytong. Ob evtl. rechtliche Ansprüche bzw. Bedenken des Landes Hessen geprüft wurden, ist nicht erkenntlich. Ungeachtet all dessen hätte Darwinius, bei einer Unbedenklichkeitserklärung durch das Land Hessen, möglicherweise in einer konzertierten Aktion öffentlich-rechtlicher Museen angekauft werden können.

Es ist aber nun mal so gelaufen wie es gelaufen ist. Zwar könnte das Land Hessen auch heute noch beantragen, Darwinius als nationales Kulturgut auszuweisen (falls es nicht schon, wie bei Archaeopteryx 10 eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt hat), womit Deutschland an Norwegen auf diplomatischem Wege Rückführung beantragen könnte, aber dies erscheint kaum machbar und würde auch die gute wissenschaftliche Zusammenarbeit öffentlich-rechtlicher europäischer Naturkundemuseen beeinträchtigen. Immerhin ist ja zumindest die „bessere“ Hälfte nun an einem öffentlichen Museum gelandet, wenn auch wohl auf fragwürdigen Wegen.

Als direkte Konsequenz erscheint mir aber ein besserer Ankaufs- und Publikationsethos, an welches sich alle öffentlich-rechtlichen Naturkundemuseen halten, dringend notwendig. Um die Kritik der Society of Vertebrate Paleontology an der Publikation des in Privatbesitz befindlichen Archaeopteryx 10 aufzugreifen und weiterzuführen, sollten derart spektakuläre Funde auch meiner Einschätzung nach nur noch wissenschaftlich bearbeitet werden, wenn keine bedenklichen Kompromisse dazu eingegangen werden müssen. Insbesondere sollte deshalb bei Neuankäufen, aber auch bei Schenkungen oder Dauerleihgaben ein lückenloser Herkunftsnachweis vorhanden und das Stück der wissenschaftlichen Welt auch weiterhin ohne Einschränkungsmöglichkeit zugänglich sein. Dies ist in einem Privatmuseum in der Regel nicht gegeben, dort können Objekte jederzeit weiterverkauft bzw. der Zugang verweigert werden. Hier ist öffentlichen Sammlungen unbedingt der Vorzug zu geben, die dann allerdings auch die Pflicht haben, die Objekte für die Nachwelt dauerhaft zu bewahren, zu pflegen, zu beforschen und auch anderen Wissenschaftlern zur Verfügung zu stellen. Nur so kann der Sumpf der Selbstbedienungsraubgräber hoffentlich ausgetrocknet werden. Das Argument, dass dann alle Objekte zu Liebhabern in den Untergrund gehen würden, ist ein "Totschlagargument", welches nicht immer gebetsmühlenartig ins Feld geführt werden sollte. Fossilsammler, die mit Genehmigung sammeln, werden mit einer klaren rechtlichen Regelung nicht nur keine Probleme haben, sondern diese schützt sie vor unlauteren Kollegen.

Die Museen können dies aber nicht alleine nur über einen freiwillige Verhaltenscodex regeln. Die Widerspruch, spektakuläre Funde wissenschaftlich bearbeiten zu sollen und zu wollen, dabei aber die wissenschaftlichen Spielregeln zu beachten, ist nur dann auflösbar, wenn rechtliche Regelungen zur Seite stehen. Insbesondere sehe ich daher die Zeit nun als überreif an, vorhandene rechtliche Möglichkeiten, wie etwa die Einstufung als Nationales Kulturgut in Zukunft voll auszuschöpfen und, wo nicht vorhanden, endlich Fossilschutzgesetze einzurichten. Andere Länder der EU sind uns hier in der Regel weit voraus. Fossilschutz hat nichts mit Enteignung zu tun, sondern es gilt, zu unser aller Wohl und Zukunft das wertvolle Gedächtnis der Erde wissenschaftlich auswerten zu können. Fossilien, insbesondere einzigartige Stücke können deshalb keine vogelfreie Verfügungsmasse sein, an der man sich auch noch illegal umfassend bereichern kann. Um diesen wissenschaftlichen Schatz zu sichern, benötigen wir Schatzregalien oder andere Fossilschutzregelungen. In welchem Ort oder in welchem Land die wissenschaftlich wertvollen Funde letztendlich landen, ist aus wissenschaftlicher Sicht eher zweitrangig, wenn sie nur dauerhaft und sicher aufbewahrt und gut gepflegt werden, sowie der Wissenschaft auch in Zukunft öffentlich und global dauerhaft zugänglich gemacht werden.

Die Erforschung unserer Herkunft, aber auch unseres Zukunftswegs sollte uns solche Regelungen nicht nur im Darwin-Jahr, sondern auch dauerhaft Wert sein.

(Prof. Dr. Reinhold Leinfelder ist Geologie und Paläontologe, Generaldirektor des Museums für Naturkunde Berlin und Vorsitzender des Konsortiums "Deutsche Naturwissenschaftliche Forschungssammlungen")

Vorsorglich sei erwähnt, dass der Autor kein Jurist ist und deshalb zu juristischen Fragestellungen keine verbindlichen Aussagen machen kann.

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mehr zum Thema:

Fossilien - das Weltkulturerbe schlechthin.-
Ein Artikel zur wissenschaftlichen Bedeutung von Fossilien, zur Bedeutung verantwortlicher Fossilsammler und zum Fossilschutz von R. Leinfelder, M. Wuttke und A. Kunkel (pdf, 1,1 MB).
Original erschienen im Messeheft der Münchner Mineralientage Oktober 2004.
http://www.palaeo.de/edu/pdf_divers/Lei_wu_ku_2004_lr.pdf

Archaeopteryx: The Lost Evidence.- von R. Leinfelder
Science 14 April 2006: Vol. 312. no. 5771, pp. 197 - 198, DOI: 10.1126/science.312.5771.197
(online siehe hier, nur innerhalb von Wissenschaftsnetzen)




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Nachtrag vom 22.August 2009:

Das Thema Darwinius und Grube Messel sind wieder recht kräftig in den Medien vertreten, u.a. publizierte die ZEIT in ihrer Ausgabe vom 6.8.09 einen langen Artikel zu Messel namens "Schatztruhe der Urzeit" (http://www.zeit.de/2009/33/A-Messel). Interessant auch ein Beitrag in FAZ-online vom 8.8.09 unter dem Namen "
Der Titel Welterbe ist bares Geld wert" (> siehe hier), hier wird das Unesco-Weltnaturerbe "Grube Messel" als Ankurbler für Tourismus angesehen, wobei Darwinius und Co. hier besonders förderliche Wirkung haben.

Besonders interessant sind jedoch folgende beiden Beiträge aus dem Forum des "Rhein-Main Extra-Tipp":

"Extra-Tipp-Leser lüften das Geheimnis um Ida",
Rhein-Main Extra-Tipp vom 3.7.2009" (> siehe hier).

Danach sollen laut Aussage eines Hobby-Paläontologen die beiden Hobby-Paläontologen Christa und Albert Behnke mit einem weiteren Gräber aus Darmstadt "Tante Ida" ausgegraben haben und die bessere Hälfte der gespaltenen Platte behalten haben, diese sei dann später von ihnen an den Bad Homburger Händler Thomas Perner verkauft worden (siehe oben). Albert Behnke ließ jedoch vermelden, dass er "Tante Ida" nicht gefunden habe und sich nicht weiter äußern möchte.

"Streit um Messel-Millionen: Gruben-Besitzer fordert Anteil"
Rhein-Main Extra-Tipp vom 31.7.2009"
(> siehe hier)

Nach diesem Beitrag hat der Zweckverband als ehemaliger Besitzer der Grube Messel hat ein Anrecht auf die Hälfte aller dort jemals gemacht Funde. Der Pressesprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums bestätigte dies (siehe auch unsere Recherchen). Der Geschäftsführer des Zweckverbandes betonte, dass er bislang immer davon ausgegangen sei, dass die Funde ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken ausgegraben wurden. Als er nun anlässlich des Darwinius-Fundes erfuhr, dass viele der Stücke für immense Summen weiterverkauft wurden - laut eines Fossilgräbers seien da "im Lauf der Jahre zig Millionen über den Tisch gegangen, ohne, dass das jemand mitbekommen hat." will der Zweckverband dies nicht länger hinnehmen und seine Rechte juristisch prüfen lassen. Und weiter im Artikel "Klar ist, welche wissenschaftlichen Gesellschaften in den letzten Jahrzehnten in Messel gegraben haben: Senckenberg, das Landesmuseum Darmstadt, das Naturkundemuseum der Stadt Dortmund, das königliche belgische Naturwissenschaftliche Museum in Brüssel, die Universität Hamburg und die Landessammlung für Naturkunde in Karlsruhe. All diese Gesellschaften könnten nun in Erklärungsnöte kommen, wenn der Zweckverband seine Ansprüche geltend macht. Ungeklärt ist bisher aber auch, wie das Super-Fossil aus der Grube geschafft wurde. Ob die Finder, das Ehepaar Behnke (wir berichteten), für eine dieser Gesellschaften gegraben hat, ist nicht bekannt. Hier liegt der Fall für Christl schwieriger. "Wir werden prüfen, ob es sich lohnt, da weiter nachzuforschen." (> ganzer Beitrag)

Kleiner Nachsatz: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst freute sich 2001 über den Ankauf der Behnke-Messelsammlung für das Hessische Landesmuseum Darmstadt. Die von der Hessischen Kulturstiftung, der Kulturstiftung der Länder sowie dem Hessischen Landesmuseum kofinanzierte Sammlung kostete 1,6 Millionen DM. (> Pressemeldung des MWK Hessen).

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Nachtrag vom 24.10.2009: Ein weiterer Fund scheint zu unterstreichen, dass Darwinius nicht in der Ahnenreihe der zum Menschen führenden Primaten steht:
> Afradapis und Darwinius - weder Onkel noch Tante (auf diesem Blog)